Festnahme bei Einreisekontrolle

Beamte der Bundespolizei haben in den Abendstunden des 6. Mai 2025 an der Grenze in Konstanz einen Haftbefehl vollstreckt.
Konstanz (ots) - Der Reisende wurde wegen des Verstoßes gegen Bewährungsauflagen gesucht.
Bei der Kontrolle eines aus der Schweiz kommenden Fernbusses am Grenzübergang Konstanz-Kreuzlingen Autobahn, stellten Beamte der Bundespolizei am gestrigen Montag gegen 21:00 Uhr bei einem 50-jährigen deutschen Staatsangehörigen einen offenen Haftbefehl fest.
2021 wurde der Mann durch das Amtsgericht Osnabrück rechtskräftig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Bewährungszeitraum verstieß er jedoch mehrfach gegen die Auflagen, weshalb er nun zur Haft ausgeschrieben wurde.
Ferner fanden die Beamten bei dem 50-Jährigen eine geringe Menge Marihuana und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ein.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Konstanz eingeliefert.
Bei der Kontrolle eines aus der Schweiz kommenden Fernbusses am Grenzübergang Konstanz-Kreuzlingen Autobahn, stellten Beamte der Bundespolizei am gestrigen Montag gegen 21:00 Uhr bei einem 50-jährigen deutschen Staatsangehörigen einen offenen Haftbefehl fest.
2021 wurde der Mann durch das Amtsgericht Osnabrück rechtskräftig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Bewährungszeitraum verstieß er jedoch mehrfach gegen die Auflagen, weshalb er nun zur Haft ausgeschrieben wurde.
Ferner fanden die Beamten bei dem 50-Jährigen eine geringe Menge Marihuana und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ein.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Konstanz eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg