Fahndungserfolg - Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter aufgrund Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten) fest

Beamte der Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden haben aufgrund von PNR-Daten am 3. Mai 2025 einen deutschen Staatsangehörigen festgenommen.
Rheinmünster (ots) - Die Bundespolizisten kontrollierten den 65-Jährigen bei der Ankunft eines Fluges aus Spanien.
Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl wegen Betruges. Demnach hat der 65-Jährige eine Haftstrafe von 30 Tagen zu verbüßen.
Da er die erforderliche Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss der 65-Jährige nun eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen und wurde ins Gefängnis gebracht.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Record), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer
Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl wegen Betruges. Demnach hat der 65-Jährige eine Haftstrafe von 30 Tagen zu verbüßen.
Da er die erforderliche Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss der 65-Jährige nun eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen und wurde ins Gefängnis gebracht.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Record), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer
Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg