Nach Überstellung aus Frankreich: Festnahme aufgrund eines Sicherungshaftbefehls

Am Freitag (28.02.) wurde ein irakischer Staatsangehöriger durch die Gemeinsame Deutsch-Französische Diensteinheit nach seiner Einreise aus Kehl am Bahnhof Straßburg kontrolliert.
Kehl (ots) - Da der Mann unerlaubt nach Frankreich eingereist war, wurde er durch die französischen Behörden im Bundespolizeirevier in Kehl der Bundespolizei überstellt. Hierbei wurde bekannt, dass gegen den 23-Jährigen ein Sicherungshaftbefehl aufgrund eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz bestand. Im Rahmen einer Vorführung setzte das Amtsgericht den Haftbefehl in Vollzug, so dass der 23-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
Quelle: Baden-Württemberg