Schnelle Verurteilung nach dem Auffinden einer gefälschten Identitätskarte

Kehl (ots) - Rückweisung eines algerischen Mannes nach Frankreich
Ein Mann, der aus Algerien stammt, reiste mit einem Fernreisebus von Frankreich nach Deutschland ein und begegnete den Behörden mit einem Heimausweis aus einer Gemeinschaftsunterkunft. Allerdings konnte er keine weiteren Dokumente vorzeigen, die ihm den Aufenthalt in Deutschland gestatten würden.
Bei einer Durchsuchung wurden ein Teleskopschlagstock und eine spanische Identitätskarte entdeckt, die sich als komplett gefälscht erwies. Angesichts des einfachen Sachverhalts und der Tatsache, dass der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Offenburg.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der 30-Jährige am Montag, den 10. März, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Noch am selben Tag erfolgte die Rückweisung des Mannes nach Frankreich. Der gefälschte Ausweis und der Schlagstock wurden beschlagnahmt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren
Das beschleunigte Verfahren, erläutert in §§ 417 ff. der Strafprozessordnung (StPO), findet Anwendung bei einfachen Sachverhalten und eindeutiger Beweislage. Es wird primär gegen Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland eingesetzt, um eine zügige Strafverfolgung sicherzustellen, insbesondere wenn keine ladungsfähige Adresse verfügbar ist oder wenn es früher erforderlich war, Ladungen und Strafbefehle aufwändig über Rechtshilfe zuzustellen.