Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument

28-Jähriger wegen gefälschter Identitätskarte verurteilt
Kehl (ots) - Ein 28-jähriger Mann wurde bei einer Kontrolle zunächst mit einem Foto einer italienischen Identitätskarte überprüft. Später legte er das Dokument im Original vor, doch dessen Überprüfung zeigte, dass es sich um eine Fälschung handelte. Weitere erforderliche Papiere für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland konnte der Mann nicht vorweisen.
Angesichts des unkomplizierten Sachverhalts und da der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Offenburg. Der tunesische Staatsbürger wurde am Montag (17.02.) im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgeschickt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren
Dieses Verfahren ist in den §§ 417 ff. der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. Es wird ausschließlich vor Amtsrichter:innen oder dem Schöffengericht angewandt und kann nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und eindeutigem Beweismaterial stattfinden. Vor allem wird es bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland eingesetzt, um eine effiziente Strafverfolgung zu gewährleisten, besonders wenn keine ladungsfähige Anschrift vorhanden ist oder Zustellungen bislang aufwendig im Rahmen der Rechtshilfe erfolgen mussten.