Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots

26-Jähriger wegen versuchter unerlaubter Einreise verurteilt
Kehl (ots) - Ein 26-jähriger Mann ist mit einem Fernreisebus aus Frankreich in Deutschland eingereist und legte dabei eine albanische Identitätskarte vor.
Bei einer Überprüfung seiner persönlichen Daten im Polizeifahndungssystem wurde festgestellt, dass gegen ihn eine Einreisesperre bis 2027 verhängt war. Trotz eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots betrat er bewusst das deutsche Bundesgebiet.
Aufgrund der klaren Faktenlage und des fehlenden Wohnsitzes des Mannes in Deutschland beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Offenburg. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der 26-Jährige am Nachmittag des 18. Januar wegen des versuchten Verstoßes gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt.
Nach der Urteilsverkündung wurde der Mann direkt zum Flughafen Stuttgart gebracht und noch am selben Tag mit einem Flug nach Albanien abgeschoben. Zudem wurde das bestehende Einreiseverbot weiter verlängert.
Informationen zum beschleunigten Verfahren
Das beschleunigte Verfahren, geregelt in §§ 417 ff. der Strafprozessordnung (StPO), kommt bei einfachen Sachverhalten und bei klarer Beweislage zur Anwendung.
Es wird häufig bei Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland eingesetzt und ermöglicht eine rasche Strafverfolgung, auch wenn keine ladungsfähige Adresse vorhanden ist oder bisherige Verfahren und Strafbefehle aufwendig zugestellt werden mussten.