Busreise endet im Gefängnis

Die Bundespolizei fasst einen mit Haftbefehl gesuchten Flüchtigen an der Schweizer Grenze.
Weil am Rhein (ots) - Nun sitzt der Mann, der wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, in Haft.
Am Sonntagmorgen, dem 23. Februar 2025 geriet ein 54-Jähriger am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn, in eine Kontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung des polnischen Staatsangehörigen der sich auf der Fahrt von Genf nach Dortmund befand stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Wegen einer rechtskräftigen Verurteilung vor zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung, sollte der Mann 600 Euro an die Gerichtskasse bezahlen. Da er dies unterließ und sich auch nicht zum Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Zudem lag ein Ersuchen einer Staatsanwaltschaft vor den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln, dem in einem weiteren Fall Subventionsbetrug vorgeworfen wird. Auch gegenüber der Bundespolizei konnte der Gesuchte die Summe nicht bezahlen. Nach der Festnahme erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort verbüßt er eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Sonntagmorgen, dem 23. Februar 2025 geriet ein 54-Jähriger am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn, in eine Kontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung des polnischen Staatsangehörigen der sich auf der Fahrt von Genf nach Dortmund befand stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Wegen einer rechtskräftigen Verurteilung vor zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung, sollte der Mann 600 Euro an die Gerichtskasse bezahlen. Da er dies unterließ und sich auch nicht zum Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Zudem lag ein Ersuchen einer Staatsanwaltschaft vor den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln, dem in einem weiteren Fall Subventionsbetrug vorgeworfen wird. Auch gegenüber der Bundespolizei konnte der Gesuchte die Summe nicht bezahlen. Nach der Festnahme erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort verbüßt er eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe.
Quelle: Baden-Württemberg