Festnahme in Erzingen

Ein mit zwei Haftbefehlen gesuchter Mann ist an der Schweizer Grenze gefasst worden.
Erzingen (Klettgau) (ots) - Da ihm vorgeworfen wird mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, sitzt er jetzt in Untersuchungshaft.
Am Freitagmittag (09.05.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) aus deutscher Bundespolizei und Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit den deutschen Staatsangehörigen am Zollamt Erzingen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass zwei Haftbefehle gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann bestanden. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, verurteilte ein Gericht den 33-Jährigen im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe. Da der Mann weder die Strafe bezahlte noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte bezahlt werden. Wegen des Vorwurfs, im vergangenen Jahr mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben, erließ ein Amtsgericht einen Untersuchungshaftbefehl. Die Bundespolizei führte den Gesuchten einem Haftrichter vor, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Danach erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Am Freitagmittag (09.05.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) aus deutscher Bundespolizei und Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit den deutschen Staatsangehörigen am Zollamt Erzingen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass zwei Haftbefehle gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann bestanden. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, verurteilte ein Gericht den 33-Jährigen im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe. Da der Mann weder die Strafe bezahlte noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte bezahlt werden. Wegen des Vorwurfs, im vergangenen Jahr mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben, erließ ein Amtsgericht einen Untersuchungshaftbefehl. Die Bundespolizei führte den Gesuchten einem Haftrichter vor, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Danach erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Baden-Württemberg