Gefälschte Identitätskarte im Gepäck

Ohne gültigen Aufenthaltstitel, aber mit einer gefälschten Identitätskarte im Gepäck war eine 22-Jährige in einem Fernbus auf dem Weg nach Deutschland.
Neuenburg (ots) - Nach der Kontrolle durch die Bundespolizei wurde die Frau nach Frankreich zurückgewiesen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten die moldauische Staatsangehörige am Donnerstagvormittag (22.05.25) als Reisende in einem Fernbus bei der Einreise aus Frankreich am Grenzübergang Neuenburg-Autobahn kontrolliert. Dabei legte die 22-Jährige lediglich einen moldauischen Reisepass vor. Laut des im Reisepass angebrachten Einreisestempels hält sich die Frau seit zwei Jahren im Gebiet der Schengener Staaten auf. Den dafür notwendigen Aufenthaltstitel konnte sich nicht vorweisen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde im Gepäck der Frau eine rumänische Identitätskarte mit ihrem Lichtbild und ihren Personalien aufgefunden. Bei der Überprüfung des Identitätskarte wurden jedoch Fälschungsmerkmale festgestellt.
Gegen die 22-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen sowie Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die Identitätskarte wurde sichergestellt und die Frau nach Abschluss der Maßnahmen nach Frankreich zurückgewiesen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten die moldauische Staatsangehörige am Donnerstagvormittag (22.05.25) als Reisende in einem Fernbus bei der Einreise aus Frankreich am Grenzübergang Neuenburg-Autobahn kontrolliert. Dabei legte die 22-Jährige lediglich einen moldauischen Reisepass vor. Laut des im Reisepass angebrachten Einreisestempels hält sich die Frau seit zwei Jahren im Gebiet der Schengener Staaten auf. Den dafür notwendigen Aufenthaltstitel konnte sich nicht vorweisen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde im Gepäck der Frau eine rumänische Identitätskarte mit ihrem Lichtbild und ihren Personalien aufgefunden. Bei der Überprüfung des Identitätskarte wurden jedoch Fälschungsmerkmale festgestellt.
Gegen die 22-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen sowie Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die Identitätskarte wurde sichergestellt und die Frau nach Abschluss der Maßnahmen nach Frankreich zurückgewiesen.
Quelle: Baden-Württemberg