Schweizer Grenze: Mit vier Haftbefehlen Gesuchter versucht mit falschen Ausweisen einzureisen

Ein 48-Jähriger wies sich bei der Einreisekontrolle gleich mit mehreren gefälschten Dokumenten aus und scheiterte mit seinem Täuschungsversuch.
Basel (ots) - Er verbüßt nun eine mehrjährige Haftstrafe.
Am Montag (07.07.2025) geriet der Mann in einem Fernzug nach Deutschland, auf Höhe des Badischen Bahnhofs Basel, in eine Kontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung der drei vorgelegten bulgarischen Dokumente stellten die Einsatzkräfte Fälschungsmerkmale fest. Bei der anschließenden Durchsuchung konnte der originale serbische Reispass des Mannes aufgefunden werden. Beim Abgleich der Daten stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen den Mann vier Haftbefehle vorlagen. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Betrugs und Unterschlagung, verhängten Gerichte eine Geld- bzw. zwei Haftstrafen. Da der in Serbien wohnhafte Mann in einem weiteren Fall wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht zur Gerichtsverhandlung erschien, erließ auch hier das zuständige Amtsgericht Haftbefehl. Die Bundespolizei führte den serbischen Staatsangehörigen einem Haftrichter vor, der auch diesen Haftbefehl in Vollzug setzte. Danach erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort verbüßt er eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Zudem muss er sich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten.
Am Montag (07.07.2025) geriet der Mann in einem Fernzug nach Deutschland, auf Höhe des Badischen Bahnhofs Basel, in eine Kontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung der drei vorgelegten bulgarischen Dokumente stellten die Einsatzkräfte Fälschungsmerkmale fest. Bei der anschließenden Durchsuchung konnte der originale serbische Reispass des Mannes aufgefunden werden. Beim Abgleich der Daten stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen den Mann vier Haftbefehle vorlagen. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Betrugs und Unterschlagung, verhängten Gerichte eine Geld- bzw. zwei Haftstrafen. Da der in Serbien wohnhafte Mann in einem weiteren Fall wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht zur Gerichtsverhandlung erschien, erließ auch hier das zuständige Amtsgericht Haftbefehl. Die Bundespolizei führte den serbischen Staatsangehörigen einem Haftrichter vor, der auch diesen Haftbefehl in Vollzug setzte. Danach erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort verbüßt er eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Zudem muss er sich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten.
Quelle: Baden-Württemberg