Zwei Festnahme in grenzüberschreitender Straßenbahn

Zwei mit Haftbefehlen gesuchte Männer wurden durch die Bundespolizei in der grenzüberschreitenden Straßenbahn am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen festgenommen.
Weil am Rhein (ots) - Beide wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Am Freitagmittag (02.05.25) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 32-Jährigen bei der Einreise mit der Straßenbahn. Der georgische Staatsangehörige konnte dabei keine Grenzübertrittsdokumente vorlegen. Die Überprüfung des Mannes ergab zwei Ausschreibungen zur Festnahme und fünf Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung. Grund für alle sieben Ausschreibungen waren Diebstahlsdelikte. Da der 32-Jährige die geforderten Geldstrafen aus den Vollstreckungshaftbefehlen nicht aufbringen konnte wurde er festgenommen. Zur Verbüßung der insgesamt 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Aufgrund der unerlaubten Einreise wurde ein Strafverfahren gegen den 32-Jährigen eingeleitet.
In der Nacht von Freitag auf Samstag (03.05.25) kontrollierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 42-Jährigen bei der Einreise mit der Straßenbahn. Der deutsche Staatsangehörige führte keine Dokumente bei sich. Durch die Fahndungsüberprüfung konnte die Identität des Mannes festgestellt werden, sowie ein offener Vollstreckungshaftbefehl. Wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz war der 42-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt worden, wovon noch über 1000 Euro nicht bezahlt waren. Weil der Mann die geforderte Geldsumme nicht aufbringen konnte wurde er festgenommen. Da der freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von 2,08 Promille ergab, musste der 42-Jährige die Nacht zunächst in der Zelle auf dem Bundespolizeirevier verbringen. Am Samstagvormittag wurde er dann zur Verbüßung der 89-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Freitagmittag (02.05.25) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 32-Jährigen bei der Einreise mit der Straßenbahn. Der georgische Staatsangehörige konnte dabei keine Grenzübertrittsdokumente vorlegen. Die Überprüfung des Mannes ergab zwei Ausschreibungen zur Festnahme und fünf Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung. Grund für alle sieben Ausschreibungen waren Diebstahlsdelikte. Da der 32-Jährige die geforderten Geldstrafen aus den Vollstreckungshaftbefehlen nicht aufbringen konnte wurde er festgenommen. Zur Verbüßung der insgesamt 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Aufgrund der unerlaubten Einreise wurde ein Strafverfahren gegen den 32-Jährigen eingeleitet.
In der Nacht von Freitag auf Samstag (03.05.25) kontrollierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 42-Jährigen bei der Einreise mit der Straßenbahn. Der deutsche Staatsangehörige führte keine Dokumente bei sich. Durch die Fahndungsüberprüfung konnte die Identität des Mannes festgestellt werden, sowie ein offener Vollstreckungshaftbefehl. Wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz war der 42-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt worden, wovon noch über 1000 Euro nicht bezahlt waren. Weil der Mann die geforderte Geldsumme nicht aufbringen konnte wurde er festgenommen. Da der freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von 2,08 Promille ergab, musste der 42-Jährige die Nacht zunächst in der Zelle auf dem Bundespolizeirevier verbringen. Am Samstagvormittag wurde er dann zur Verbüßung der 89-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg