Flächenbrand an Lagerfläche

© Bild: Feuerwehr Stockach
Bild: Feuerwehr Stockach
Die Abteilungen Wahlwies, Espasingen und Kernstadt der Feuerwehr Stockach wurden am 29.06.2025 um 17:07 Uhr mit dem Stichwort "B3 - Feuer am Gebäude" zu einem Handwerksbetrieb in den Richard-Stocker-Weg in Wahlwies alarmiert.
Stockach-Wahlwies (ots) - Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte konnte glücklicherweise nur ein kleinerer Flächenbrand einer Wiese direkt angrenzend an Lagerregale des Handwerksbetriebs festgestellt werden. Der Firmeninhaber hatte die ersten Flammen bereits mit einem Gartenschlauch abgelöscht.
Die Feuerwehr wässerte die Wiese großflächig, um ein mögliches erneutes Aufflammen zu verhindern. Die gelagerten Bretter wurden ebenfalls abgelöscht und gewässert.
Im Einsatz waren die Abteilungen Wahlwies und Espasingen mit insgesamt ca. 50 Einsatzkräften. Die Abteilung Kernstadt konnte den Einsatz auf der Anfahrt abbrechen. Weitere Einsatzkräfte waren in den Feuerwehrhäusern in Bereitschaft. Die Polizei war ebenfalls mit an der Einsatzstelle.
In diesem Zusammenhang rät die Feuerwehr ausdrücklich zur Vorsicht! Bei den derzeitigen hohen Temperaturen genügt bereits eine achtlos weggeworfene, glimmende Zigarette, um die Natur in Brand zu setzen. Im Landkreis Konstanz gilt derzeit die Stufe 4 von 5 im Waldbrandgefahrenindex.
Beachten Sie deshalb die folgenden Tipps zur Vermeidung von Bränden:
- Werfen Sie keine Zigaretten oder andere brennende Gegenstände in
die Natur - erst recht nicht aus dem Fahrzeug! Schnell kommt es
zu einem Böschungsbrand an Autobahnen und anderen Straßen.
- Lassen Sie niemals Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen auf
trockenen Feldern oder Wiesen stehen. Es besteht die Gefahr,
dass sich die Vegetation daran entzündet.
- Beachten Sie auf jeden Fall das in den Wäldern geltende
Rauchverbot!
- Offenes Feuer ist im Waldgebiet nur an behördlich genehmigten
und entsprechend gekennzeichneten Feuerstellen zulässig. Besteht
eine abstrakte Brandgefahr, wie z. B sehr trockene oder
nahegelegene Waldflächen, fliegende Glut, zu erwartender
unsachgemäßer Umgang mit dem Feuer und der Brandstelle, ist auch
das Entzünden von Feuer an diesen Stellen verboten! Grillen Sie
in der Natur deshalb nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen.
Respektieren Sie Verbote zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten
Gebieten.
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über den Notruf
112. Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an
der weiteren Ausbreitung nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst
in Gefahr bringen.
Die Feuerwehr wässerte die Wiese großflächig, um ein mögliches erneutes Aufflammen zu verhindern. Die gelagerten Bretter wurden ebenfalls abgelöscht und gewässert.
Im Einsatz waren die Abteilungen Wahlwies und Espasingen mit insgesamt ca. 50 Einsatzkräften. Die Abteilung Kernstadt konnte den Einsatz auf der Anfahrt abbrechen. Weitere Einsatzkräfte waren in den Feuerwehrhäusern in Bereitschaft. Die Polizei war ebenfalls mit an der Einsatzstelle.
In diesem Zusammenhang rät die Feuerwehr ausdrücklich zur Vorsicht! Bei den derzeitigen hohen Temperaturen genügt bereits eine achtlos weggeworfene, glimmende Zigarette, um die Natur in Brand zu setzen. Im Landkreis Konstanz gilt derzeit die Stufe 4 von 5 im Waldbrandgefahrenindex.
Beachten Sie deshalb die folgenden Tipps zur Vermeidung von Bränden:
- Werfen Sie keine Zigaretten oder andere brennende Gegenstände in
die Natur - erst recht nicht aus dem Fahrzeug! Schnell kommt es
zu einem Böschungsbrand an Autobahnen und anderen Straßen.
- Lassen Sie niemals Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen auf
trockenen Feldern oder Wiesen stehen. Es besteht die Gefahr,
dass sich die Vegetation daran entzündet.
- Beachten Sie auf jeden Fall das in den Wäldern geltende
Rauchverbot!
- Offenes Feuer ist im Waldgebiet nur an behördlich genehmigten
und entsprechend gekennzeichneten Feuerstellen zulässig. Besteht
eine abstrakte Brandgefahr, wie z. B sehr trockene oder
nahegelegene Waldflächen, fliegende Glut, zu erwartender
unsachgemäßer Umgang mit dem Feuer und der Brandstelle, ist auch
das Entzünden von Feuer an diesen Stellen verboten! Grillen Sie
in der Natur deshalb nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen.
Respektieren Sie Verbote zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten
Gebieten.
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über den Notruf
112. Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an
der weiteren Ausbreitung nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst
in Gefahr bringen.
Quelle: Baden-Württemberg