Hoher sechsstelliger Eurobetrag aufgrund Zollprüfung nacherhoben

© Symbolbild: Außenprüfung
Quelle: Zoll / BWZ
Symbolbild: Außenprüfung
Quelle: Zoll / BWZ
921.000 Euro Einfuhrabgaben muss ein Unternehmen nachzahlen, das Kfz-Teile importiert.
Heilbronn (ots) - Zwei Beamtinnen vom Prüfungsdienst des Hauptzollamts Heilbronn hatten die zoll- und einfuhrumsatzsteuerpflichtigen Vorgänge des Unternehmens unter die Lupe genommen und im Rahmen einer Außenprüfung einer detaillierten nachträglichen Überprüfung unterzogen.
Wegen fortgesetzt unzutreffender Angaben des Unternehmens bei der Einfuhrabfertigung von Kraftfahrzeugteilen aus Kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (Carbon) über einen mehrjährigen Zeitraum hatte es den in Rede stehenden Betrag an Zoll zu wenig entrichtet.
Da zollseitig bereits frühzeitig ein Gutachten hinsichtlich der korrekten Tarifierung der Teile aus Carbon erstellt wurde und das Unternehmen dessen Ergebnis nicht beachtete, wurde ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts der Aufsichtspflichtverletzung in Verbindung mit dem Verdacht der leichtfertigen Steuerverkürzung eingeleitet.
Zusatzinformation:
Die Tätigkeiten der Prüfungsdienste der Hauptzollämter sollen eine identische rechtlche Behandlung der Wirtschaftsbeteiligten sicherstellen.
Ob Einfuhrabgaben, wie Zölle, zu Recht und v.a. in der richtigen Höhe festgesetzt wurden, darin besteht eine der Hauptaufgaben, der in den Unternehmen prüfenden Beschäftigten der Zollverwaltung.
Derartige Prüfungen werden vorgenommen, um nachträglich einen oder mehrere eigentlich abgeschlossene Vorgänge nochmals dahingehend zu untersuchen, ob steuerlich alles korrekt abgelaufen ist.
Bei einer solchen Prüfung wird zugunsten aber auch zuungunsten der Beteiligten geprüft. Nicht selten werden - wie bei vorliegendem Vorgang - Fehler oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einer Nacherhebung oder einer Erstattung von Steuern oder sogar zu straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen.
Wegen fortgesetzt unzutreffender Angaben des Unternehmens bei der Einfuhrabfertigung von Kraftfahrzeugteilen aus Kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (Carbon) über einen mehrjährigen Zeitraum hatte es den in Rede stehenden Betrag an Zoll zu wenig entrichtet.
Da zollseitig bereits frühzeitig ein Gutachten hinsichtlich der korrekten Tarifierung der Teile aus Carbon erstellt wurde und das Unternehmen dessen Ergebnis nicht beachtete, wurde ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts der Aufsichtspflichtverletzung in Verbindung mit dem Verdacht der leichtfertigen Steuerverkürzung eingeleitet.
Zusatzinformation:
Die Tätigkeiten der Prüfungsdienste der Hauptzollämter sollen eine identische rechtlche Behandlung der Wirtschaftsbeteiligten sicherstellen.
Ob Einfuhrabgaben, wie Zölle, zu Recht und v.a. in der richtigen Höhe festgesetzt wurden, darin besteht eine der Hauptaufgaben, der in den Unternehmen prüfenden Beschäftigten der Zollverwaltung.
Derartige Prüfungen werden vorgenommen, um nachträglich einen oder mehrere eigentlich abgeschlossene Vorgänge nochmals dahingehend zu untersuchen, ob steuerlich alles korrekt abgelaufen ist.
Bei einer solchen Prüfung wird zugunsten aber auch zuungunsten der Beteiligten geprüft. Nicht selten werden - wie bei vorliegendem Vorgang - Fehler oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einer Nacherhebung oder einer Erstattung von Steuern oder sogar zu straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen.
Quelle: Baden-Württemberg