Prüfaktion im Taxi- und Mietwagengewerbe / Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stellt bei mehr als der Hälfte der kontrollierten Betriebe mögliche Unregelmäßigkeiten fest

© Symbolbild: Personenbefragung FKS Prüfung im Taxigewerbe
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Symbolbild: Personenbefragung FKS Prüfung im Taxigewerbe
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Tauberbischofsheim
Heilbronn (ots) - Von Mittwoch bis Freitag vergangener Woche führten sechs Beschäftigte des FKS-Standorts Tauberbischofsheim risikoorientierte Prüfaktionen im Personenbeförderungsgewerbe durch.
"Mit dieser dreitägigen Prüfaktion stellen wir u.a. sicher, dass sich alle Betriebe an die geltenden Vorschriften halten und sich kein Betrieb ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschafft," so eine an der Maßnahme beteiligte Einsatzkraft der FKS.
Genauer unter die Lupe nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner an den drei Tagen insgesamt elf Taxen von acht unterschiedlichen Betrieben u. a. in Bad Mergentheim, Gaildorf, Künzelsau, Öhringen und Schwäbisch Hall.
Ziel der Maßnahme war es, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verstöße auszuschließen. "Nicht auszuschließen ist, dass im Personenbeförderungsgewerbe bei der Arbeitszeit versucht wird, zu tricksen", so der Einsatzleiter aus Tauberbischofsheim. "Die Wartezeit auf Kunden in den Fahrzeugen stellt rechtlich eindeutig Arbeitszeit dar und so ergaben sich auch bei dieser Kontrolle Hinweise auf mutmaßliche Verstöße, denen wir in der Folge mit weiteren Kontrollen und Recherchen nachgehen werden."
Im Ergebnis führten die Personenbefragungen der Fahrerinnen und Fahrer an diversen Taxiständen zu folgenden Ergebnissen:
In zwei Fällen wird möglichen Verstößen gegen Mindestlohnvorschriften nachgegangen.
Ferner ergaben sich im Rahmen der Kontrollen in drei Prüfungen Anhaltspunkte einer Beitragsvorenthaltung. Dabei gewähren Arbeitgeber den Fahrern Teile ihres Arbeitsentgelts nicht und enthalten den Sozialkassen dadurch Beiträge vor.
"Den festgestellten Unregelmäßigkeiten gilt es jetzt durch weitergehende Geschäftsunterlagenprüfungen bei fünf Betrieben nachzugehen," fasst der Einsatzleiter die Maßnahmen abschließend zusammen.
Zusatzinformation
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
"Mit dieser dreitägigen Prüfaktion stellen wir u.a. sicher, dass sich alle Betriebe an die geltenden Vorschriften halten und sich kein Betrieb ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschafft," so eine an der Maßnahme beteiligte Einsatzkraft der FKS.
Genauer unter die Lupe nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner an den drei Tagen insgesamt elf Taxen von acht unterschiedlichen Betrieben u. a. in Bad Mergentheim, Gaildorf, Künzelsau, Öhringen und Schwäbisch Hall.
Ziel der Maßnahme war es, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verstöße auszuschließen. "Nicht auszuschließen ist, dass im Personenbeförderungsgewerbe bei der Arbeitszeit versucht wird, zu tricksen", so der Einsatzleiter aus Tauberbischofsheim. "Die Wartezeit auf Kunden in den Fahrzeugen stellt rechtlich eindeutig Arbeitszeit dar und so ergaben sich auch bei dieser Kontrolle Hinweise auf mutmaßliche Verstöße, denen wir in der Folge mit weiteren Kontrollen und Recherchen nachgehen werden."
Im Ergebnis führten die Personenbefragungen der Fahrerinnen und Fahrer an diversen Taxiständen zu folgenden Ergebnissen:
In zwei Fällen wird möglichen Verstößen gegen Mindestlohnvorschriften nachgegangen.
Ferner ergaben sich im Rahmen der Kontrollen in drei Prüfungen Anhaltspunkte einer Beitragsvorenthaltung. Dabei gewähren Arbeitgeber den Fahrern Teile ihres Arbeitsentgelts nicht und enthalten den Sozialkassen dadurch Beiträge vor.
"Den festgestellten Unregelmäßigkeiten gilt es jetzt durch weitergehende Geschäftsunterlagenprüfungen bei fünf Betrieben nachzugehen," fasst der Einsatzleiter die Maßnahmen abschließend zusammen.
Zusatzinformation
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Quelle: Baden-Württemberg