Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

Karlsruhe (ots) - Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns
In einer groß angelegten Aktion beteiligten sich alle Hauptzollämter, einschließlich 129 Mitarbeiter des Hauptzollamts Karlsruhe, um Verstöße gegen den Mindestlohn aufzudecken. Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Angestellte ein allgemeiner Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde, unter dem keine Vereinbarungen getroffen werden dürfen. Neben dem allgemeinen Mindestlohn existieren branchenspezifische Mindestlöhne, beispielsweise in der Pflege, Gebäudereinigung und im Handwerk.
Nach den Prüfungen stehen umfangreiche Nachermittlungen an, in denen insbesondere die Aussagen der befragten Arbeitnehmer Ausgangspunkt für detaillierte Überprüfungen der Geschäftsunterlagen sind. Diese Bücherprüfungen fokussieren auf Aspekte wie Arbeitszeit, Entgelt und Beschäftigungsverhältnisse, wobei der Zoll eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung kooperiert.
Regelmäßig werden in diesen Prüfungen Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt, oft durch falsche Bezeichnungen von Arbeitsverhältnissen oder fehlende Stundenaufzeichnungen. Die FKS nutzt konzertierte und risikoorientierte Prüfungsansätze, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen und Verstöße aufzudecken.