Zollkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: Nicht angemeldeter Goldschmuck sichergestellt

Karlsruhe, Baden-Baden (ots)
In zwei kürzlich aufgefallenen Fällen wurden Einfuhrabgaben erhoben und Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Letzte Woche wurde ein albanischer Staatsbürger nach seiner Ankunft aus Tirana einer zollrechtlichen Kontrolle unterzogen. Der Reisende war dem Zoll aufgrund zweier auffälliger Goldketten ins Auge gefallen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Goldketten, die etwa einen Wert von 2.700 Euro haben, in Albanien gekauft und nicht ordnungsgemäß angemeldet worden waren. Da die Reisefreimenge für Flugpassagiere bei 430 Euro liegt und die Schmuckstücke diesen Wert überschritten, wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet. Einfuhrabgaben in Höhe von 599,30 Euro, bestehend aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, wurden direkt erhoben. Der Reisende konnte danach seine Reise fortsetzen.
Bereits zu Monatsbeginn hatte der Zoll eine kosovarische Staatsbürgerin und ihre beiden Töchter nach ihrer Ankunft aus Skopje (Nordmazedonien) kontrolliert. Eine Röntgenuntersuchung ihres Gepäcks erhärtete den Verdacht auf nicht angemeldeten Goldschmuck. Bei der weiteren Untersuchung fand man acht Schmuckstücke sowie zwei Schmucksets aus 585er Gold. Für diesen Fall wurden Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 800 Euro festgesetzt. Gegen die Mutter wurde ebenfalls ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach ihrer Belehrung verweigerte sie eine Stellungnahme. Die Abgaben wurden ebenfalls direkt entrichtet, und die Reise konnte danach fortgesetzt werden.
Der Zoll betont, dass Reisende vor ihrer Reise überprüfen sollten, ob mitgeführte Waren zoll- oder einfuhrumsatzsteuerpflichtig sind. Goldschmuck und andere wertvolle Gegenstände müssen ab einem Gesamtwert von 430 Euro bei Flug- und Seereisen ordnungsgemäß deklariert werden. Bei Nichtanmeldung drohen Steuerstrafverfahren und die Zahlung von Einfuhrabgaben.
Weitere Informationen zur Einreise und den geltenden Freimengen sind auf der Website des Zolls verfügbar.