Einfuhr von Goldschmuck und Luxusschuhen verschwiegen / Zoll leitet Steuerstrafverfahren ein

Zollkontrolle an der BAB 5: Nicht angemeldete Luxuswaren entdeckt
Lörrach (ots) – Bei einer Routinekontrolle an der Auffahrt zur Autobahn 5 in Weil am Rhein haben Zollbeamte zwei Reisende angehalten und ihr Fahrzeug überprüft. Die Männer, die aus der Schweiz kamen und auf dem Weg nach Hause waren, hatten keine mitgebrachten Waren bei der Befragung angegeben.
Doch die Kontrolle brachte Überraschungen zutage: Die Beamten fanden 50 Gramm Goldschmuck und zwei Paar Schuhe eines renommierten französischen Luxuslabels im Fahrzeug. Der Gesamtwert des Schmucks belief sich auf knapp 3.000 Euro, während die Schuhe rund 2.100 Euro wert waren.
Diese Güter hätten bereits bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll angemeldet werden müssen, was die Reisenden jedoch versäumt hatten. Der 21-jährige Fahrer erklärte schließlich, dass der Goldschmuck ein Geschenk seines Bruders aus der Schweiz sei und dass er die Schuhe ebenfalls dort erworben habe.
Aufgrund dieses Verstoßes leiteten die Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren gegen ihn ein. Die vor Ort geschätzten Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.200 Euro wurden unmittelbar einkassiert.