Fünfmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung nach Feststellungen durch den Zoll in der Ortenau Jobcenter Ortenaukreis um 7.000 Euro betrogen

Zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilte das Amtsgericht Lahr einen 45-jährigen Ortenauer, der nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach zwölf Monate Leistungen vom Jobcenter Ortenaukreis zu Unrecht erhalten hatte.
Offenburg (ots) - Die Höhe der Leistungen orientierten sich daran, dass der Mann in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft lebte, also auch für seine im gemeinsamen Haushalt lebende Ehefrau und Kinder die Verantwortung trug.
Zöllnerinnen und Zöllner hatten festgestellt, dass nicht nur der Mann während eines Teils des Leistungszeitraums zwei bezahlten Beschäftigungen nachgegangen war, auch auf einen 18-jährigen Sohn traf dies zu. Im Ganzen hatte der Mann somit mehr als 7.000 Euro an Sozialhilfe zu Unrecht erhalten. Die Beschäftigungen hatte er dem Jobcenter verschwiegen, weshalb ihn das Amtsgericht Lahr wegen Betrugs verurteilte. Das Urteil orientierte sich auch daran, dass der Mann in der Vergangenheit mit verschiedenen Delikten aufgefallen und bereits vorbestraft war.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, der Mann wurde zudem zur Rückzahlung der Leistungen aufgefordert.
Zöllnerinnen und Zöllner hatten festgestellt, dass nicht nur der Mann während eines Teils des Leistungszeitraums zwei bezahlten Beschäftigungen nachgegangen war, auch auf einen 18-jährigen Sohn traf dies zu. Im Ganzen hatte der Mann somit mehr als 7.000 Euro an Sozialhilfe zu Unrecht erhalten. Die Beschäftigungen hatte er dem Jobcenter verschwiegen, weshalb ihn das Amtsgericht Lahr wegen Betrugs verurteilte. Das Urteil orientierte sich auch daran, dass der Mann in der Vergangenheit mit verschiedenen Delikten aufgefallen und bereits vorbestraft war.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, der Mann wurde zudem zur Rückzahlung der Leistungen aufgefordert.
Quelle: Baden-Württemberg