Knapp 18 Kilogramm Tabak sichergestellt / Zoll beanstandet Verkaufsgeschäft in Weil am Rhein

Kontrolle in Lörrach: Zoll beschlagnahmt nicht zugelassene Tabakprodukte
Lörrach (ots) - Bei einer Kontrolle in einem Geschäft, das unter anderem Tabakprodukte verkauft, lag der Fokus auf der Einhaltung der tabakrechtlichen Vorschriften. Zunächst wurden bei den im Verkaufsbereich ausgestellten Artikeln keine Verstöße festgestellt.
Bei genauerer Untersuchung einer Schublade unter dem Verkaufstresen und in einem Lagerraum stießen die Mitarbeitenden des Zolls jedoch auf etwa 4,5 Kilogramm Snus und rund 13 Kilogramm Tabak für den oralen Gebrauch, die irreführend als Kautabak ausgewiesen waren. Diese Produkte sind laut Tabakerzeugnisgesetz nicht für den Verkauf zugelassen, woraufhin die etwa 18 Kilogramm vor Ort beschlagnahmt wurden.
Hintergrundinformation: Snus ist ein tabakhaltiges Produkt, das in kleinen Beuteln zwischen Zahnfleisch und Lippe gelegt wird, wobei das Nikotin über die Schleimhäute aufgenommen wird, ohne gekaut zu werden. Der vermeintliche Kautabak ist ein pulverisiertes Tabakprodukt, das für längere Zeit unter der Oberlippe oder in der Wangentasche verbleibt und durch Saugen oder Lutschen das Nikotin freisetzt.
Gemäß einer EU-Richtlinie, die die Herstellung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen regelt, ist das Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union, mit Ausnahme von Schweden, verboten. In Deutschland verbietet § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes den Handel mit Tabakprodukten für oralen Verbrauch.