Porsche mit marokkanischer Zulassung trotz EU-Wohnsitz / Zoll leitet Steuerstrafverfahren ein

Steuerstrafverfahren nach Zollkontrolle: Mann mit marokkanischem Porsche gestoppt
Ein Mann geriet am 12. März in eine Zollkontrolle, als er versuchte, mit seinem Porsche Macan S über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn in die Schweiz zu reisen. Die Zöllner wurden skeptisch, nachdem er zunächst angab, in Deutschland mit seiner Familie zu leben und dann erklärte, dass das marokkanisch zugelassene Fahrzeug ihm gehöre und er es bereits seit mehreren Monaten in Deutschland nutze.
Allerdings konnte der 44-Jährige keinen Nachweis über die Zollabfertigung des Fahrzeugs oder die Zahlung der entsprechenden Einfuhrabgaben vorweisen. Nachdem festgestellt wurde, dass das Fahrzeug bei der Einfuhr in die EU hätte ordnungsgemäß abgefertigt werden müssen, leitete der Zoll in Lörrach ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann ein.
Der Wert des 380 PS starken Fahrzeugs, der für die Berechnung der Einfuhrabgaben herangezogen wird, wurde auf 63.000 Euro geschätzt. Der Mann konnte einen Teil der fälligen Einfuhrabgaben von insgesamt etwa 19.700 Euro direkt begleichen, was ihm erlaubte, die Reise mit seinem Fahrzeug fortzusetzen. Die noch ausstehenden Abgaben müssen jedoch innerhalb einer festgelegten Frist beglichen werden.