Schmuggel von Tierarzneimittel Sendung teilweise sichergestellt

Fahrzeugkontrolle deckt unzulässige Tierarzneimittel auf
Lörrach (ots) - Bei einer Fahrzeugkontrolle wurden drei Kartons und eine Papiertüte mit verschiedenen Tierarzneimitteln entdeckt, die für Pferde bestimmt sind. Der Fahrer, ein Pferdehändler, konnte zunächst keine Rechnung vorweisen. Später gab er zu, 200 Schweizer Franken für 40 Päckchen eines der Mittel bezahlt zu haben.
Ermittlungen ergaben, dass die gesamte Lieferung einen Wert von über 8.600 Euro hatte. Ein Teil der Arzneimittel war nicht für den Verkauf in Europa zugelassen. Obwohl der Mann behauptete, eine Ausnahmegenehmigung zu besitzen, wurde die Ware nach Rücksprache mit dem Landratsamt Lörrach sichergestellt, bis die Genehmigung offiziell bestätigt werden kann.
Die Zöllner leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen unterlassener Zollanmeldung ein, da der Mann die Waren hätte anmelden müssen. Zudem wird gegen ihn wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierarzneimittelgesetz ermittelt. Nach Zahlung von Abgaben in Höhe von etwas mehr als 1.600 Euro und Bereitstellung einer Sicherheit für die erwartete Geldstrafe konnte der Mann seine Reise in die Niederlande fortsetzen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach, hat die weiteren Ermittlungen übernommen.