Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gastronomie / Zoll stellt mehrere Verstöße im Ortenaukreis fest

Insgesamt elf Betriebe und 60 Personen wurden am Abend des 18. Mai durch Offenburger Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geprüft.
Offenburg (ots) - Bei der Prüfung eines Restaurants in Gutach (Schwarzwaldbahn) konnten die Beamten einen albanischen Arbeitnehmer antreffen, der weder über einen notwendigen Aufenthaltstitel noch über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügte. Das Hauptzollamt Lörrach ermittelt nun wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts sowie des Verdachts der unerlaubten Arbeitsaufnahme. Ein weiterer Arbeitnehmer gestand den Beamten des Hauptzollamts Lörrach noch vor Ort Sozialleistungen zu beziehen, die Arbeitsaufnahme beim zuständigen Leistungsträger jedoch nicht angezeigt zu haben. Sollten die Ermittlungen eine Überzahlung von Sozialleistungen bestätigen, erwartet den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs. Da der Arbeitgeber für beide Männer keine Meldung zur Sozialversicherung abgab und auch die sogenannte Sofortmeldung nicht erfolgte, erwartet diesen neben dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht.
In einem Wolfacher Betrieb trafen die Zöllner einen irakischen Arbeitnehmer an, der ebenfalls keinen deutschen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis vorlegen konnte. Auch ihn erwarten nun Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts sowie der unerlaubten Arbeitsaufnahme. Zudem war die zuständige Ausländerbehörde wegen eines Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetz an dem Aufenthaltsort des Mannes interessiert, weshalb diese ihn bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hatte. Die Zöllner stellten deshalb den derzeitigen Aufenthaltsort des Irakers noch vor Ort fest. Auch gegen seinen Arbeitgeber ermittelt der Zoll nun wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern. Wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung sowie unterlassener Sofortmeldung erwartet ihn - ebenso wie einen weiteren Gastronom aus Wolfach - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht.
In einem Wolfacher Betrieb trafen die Zöllner einen irakischen Arbeitnehmer an, der ebenfalls keinen deutschen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis vorlegen konnte. Auch ihn erwarten nun Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts sowie der unerlaubten Arbeitsaufnahme. Zudem war die zuständige Ausländerbehörde wegen eines Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetz an dem Aufenthaltsort des Mannes interessiert, weshalb diese ihn bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hatte. Die Zöllner stellten deshalb den derzeitigen Aufenthaltsort des Irakers noch vor Ort fest. Auch gegen seinen Arbeitgeber ermittelt der Zoll nun wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern. Wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung sowie unterlassener Sofortmeldung erwartet ihn - ebenso wie einen weiteren Gastronom aus Wolfach - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht.
Quelle: Baden-Württemberg