Verstöße gegen Mindestlohngesetz und Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt

Erhebliche Verstöße in Lörracher Restaurant und türkischer Baufirma festgestellt
Lörrach - Bei einem Restaurantbesitzer in Lörrach wurden gravierende Verstöße aufgedeckt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Inhaber es versäumt hatte, seine Arbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden und ihnen nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlte. Insgesamt wurden in mindestens 26 Fällen das entsprechende Arbeitsentgelt und die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt. Ein Gericht verurteilte den Restaurantinhaber rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 5.250 Euro. Zusätzlich muss er 8.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen.
In einem weiteren Fall ermittelten Behörden gegen den Geschäftsführer einer türkischen Baufirma mit Sitz in Istanbul. Der Bauunternehmer hatte seine zehn Mitarbeiter auf einer Baustelle im Markgräflerland beschäftigt, obwohl diese nicht über die benötigten Aufenthaltserlaubnisse für eine Tätigkeit in Deutschland verfügten. Das zuständige Amtsgericht verhängte eine rechtskräftige Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro gegen den Geschäftsführer, der außerdem die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen muss.