Zwischen Einkäufen und Kinderwagen / Zoll stellt Softair-Waffe ohne Kennzeichnung sicher

Softair-Waffe bei Fahrzeugkontrolle sichergestellt
Lörrach (ots) - Bei einer Fahrzeugkontrolle sind Zöllner auf eine nicht markierte Softair-Waffe gestoßen. Der 26-jährige Fahrer des Wagens erklärte, er sei auf dem Weg nach Frankreich und habe zuvor nur in Weil am Rhein eingekauft. Trotz dieser Auskunft entschied sich das Zollteam, das Auto gründlich zu überprüfen. Dabei entdeckten sie einen losen Akku und letztlich hinter einem zusammengefalteten Kinderwagen die besagte Softair-Waffe im Kofferraum.
Aufgrund fehlender Kennzeichnungen der Waffe, die eine mutmaßliche Bewegungsenergie von 1,4 Joule aufwies, wurde gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Waffe wurde vor Ort sichergestellt und eine Sicherheitsleistung von 500 Euro erhoben.
Hintergrundinformationen
Softair-Waffen sind Nachbildungen echter Schusswaffen, die Plastikkugeln mittels Feder- oder Gasdruck abfeuern. Modelle mit einer Bewegungsenergie unter 0,5 Joule gelten als Spielzeug und unterliegen nicht den Vorschriften des Waffengesetzes. Waffen mit einer Bewegungsenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule müssen das "F im Fünfeck"-Kennzeichen tragen, um ohne Erlaubnis von Volljährigen nach oder durch Deutschland transportiert werden zu dürfen. Softair-Waffen, die über 7,5 Joule erreichen, benötigen generell eine Erlaubnis für den Transport.