Neckar-Odenwald-Kreis: Einbruch in Einfamilienhaus, Ohne Führerschein und betrunken mit Pkw unterwegs

Haßmersheim-Neckarmühlbach: Einbruch in Einfamilienhaus - Zeugen gesucht Unbekannte verschafften sich am Montag, zwischen 07.45 Uhr und 13.25 Uhr, widerrechtlich Zutritt zu einem Einfamilienhaus in der Heinsheimer Straße in Haßmersheim-Neckarmühlbach.
Heilbronn (ots) - Im Haus wurden mehrere Schränke durchwühlt und Schmuckstücke entwendet. Im Tatzeitraum wurde in der Heinsheimer Straße ein größerer, geschlossener Kastenwagen mit ukrainischer Zulassung beobachtet. Das blaue Fahrzeug soll mit zwei männlichen Personen besetzt gewesen sein. Die Ermittlungen wurden vom Kriminalkommissariat Mosbach übernommen.
Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder Angaben zu dem Kastenwagen und dessen Nutzern machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06261 8090 bei der Kriminalpolizei Mosbach zu melden.
Buchen: Betrunken und ohne Führerschein unterwegs
Ein 39-Jähriger befuhr am Montag mit seinem Volvo die Siemensstraße in Buchen in Richtung Röntgenstraße. Kurz vor 14 Uhr wurde er dort einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Mann äußerte, dass er derzeit keinen Führerschein besitze konnten die Beamten Alkoholgeruch in seiner Atemluft wahrnehmen, weshalb ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert von knapp 0,8 Promille. Auf den betrunkenen Autofahrer kommt nun, neben der Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, auch eine Strafanzeige aufgrund der Trunkenheit im Straßenverkehr zu.
Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder Angaben zu dem Kastenwagen und dessen Nutzern machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06261 8090 bei der Kriminalpolizei Mosbach zu melden.
Buchen: Betrunken und ohne Führerschein unterwegs
Ein 39-Jähriger befuhr am Montag mit seinem Volvo die Siemensstraße in Buchen in Richtung Röntgenstraße. Kurz vor 14 Uhr wurde er dort einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Mann äußerte, dass er derzeit keinen Führerschein besitze konnten die Beamten Alkoholgeruch in seiner Atemluft wahrnehmen, weshalb ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert von knapp 0,8 Promille. Auf den betrunkenen Autofahrer kommt nun, neben der Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, auch eine Strafanzeige aufgrund der Trunkenheit im Straßenverkehr zu.
Quelle: Baden-Württemberg