Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Konstanz und des Landratsamtes Tuttlingen - Jeder dritte Betrieb bei Alkoholtestkäufen beanstandet (26.02.2025)

Jugendschutzkontrolle in Tuttlingen: Testkäufer entlarven Verstöße
Tuttlingen (ots) - Bei einer besonderen Einkaufstour wurden Testkäufer von der Fachstelle Kooperation Jugendamt - Polizei Tuttlingen (JUKOP) begleitet, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen.
Insgesamt wurden dabei 35 Geschäfte, von Supermärkten bis hin zu Tankstellenshops, besucht. Ziel dieser Aktion war es, das gesetzliche Verkaufsverbot von branntweinhaltigem Alkohol und Tabakprodukten, insbesondere Vapes, an Minderjährige zu kontrollieren.
Besonders Vapes sind unter Jugendlichen beliebt, dürfen jedoch nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. In 12 der überprüften Fälle erhielten die Jugendlichen dennoch branntweinhaltigen Alkohol oder Vapes, was einer Beanstandungsquote von 34% entspricht.
Die meisten dieser Verstöße traten auf, weil das Verkaufspersonal das Alter der Käufer trotz Vorlage eines Ausweises falsch berechnete. In einigen Fällen wurde sogar kein Ausweis geprüft.
Die Polizei hat gegen das verantwortliche Personal entsprechende Sanktionen eingeleitet. Verstöße gegen das Verkaufsverbot können mit Bußgeldern geahndet werden, während in weniger schwerwiegenden Fällen Verwarnungen ausgesprochen wurden.
Das Präventionsreferat des Polizeipräsidiums Konstanz betrachtet diese Testkäufe als Ergänzung zu den laufenden Präventionsmaßnahmen zu Alkohol- und Jugendschutz. Diese Maßnahmen werden seit mehreren Jahren Vereinen und Veranstaltern angeboten und durchgeführt, um die Einhaltung des Jugendschutzes zu fördern.