(Neuhausen ob Eck / Lkr. Tuttlingen) - Kollision beim Überholvorgang - 20.000 Euro Sachschaden (06.03.2025)

Verkehrsunfall in Neuhausen ob Eck: Fahrerflucht nach Kollision
In Neuhausen ob Eck kam es am Abend zu einem Verkehrsunfall. Gegen 19:15 Uhr wollte ein 57-jähriger Fahrer eines Ford Explorer sowohl einen Audi A3 als auch einen Lastwagen überholen. Während des Überholmanövers bemerkte der 73-jährige Audi-Fahrer den bereits neben ihm fahrenden Ford nicht und zog ebenfalls nach links, was zu einer Kollision führte.
Der Audi prallte anschließend gegen den Lastwagen, bevor beide Fahrzeuge auf einem Parkplatz zum Stehen kamen. Der Fahrer des Lastwagens hielt kurz an, setzte seine Fahrt jedoch fort, ohne seine Personalien zu hinterlassen.
Der entstandene Sachschaden an den Autos beläuft sich auf rund 20.000 Euro. Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang nochmals daran, dass nach § 34 der Straßenverkehrsordnung alle Unfallbeteiligten verpflichtet sind, am Unfallort zu bleiben und ihre Personalien offenzulegen – unabhängig von ihrer Beteiligung am Hergang des Unfalls.