(Singen, Lkr. Konstanz) Radfahrer stürzt mit über drei Promille - Geldstrafe, Punkte, MPU!(18.03.2025)

Radfahrer stürzt betrunken vor Streifenwagen
Singen (ots) - Ein 37-jähriger Mann geriet gegen 19 Uhr auf dem Feldwirtschaftsweg der Kleingartenanlage "Leimdölle" mit seinem Pedelec schwer ins Schlingern. Die unkontrollierte Fahrweise führte dazu, dass er stürzte und direkt vor einem entgegenkommenden Streifenwagen landete.
Bei der Überprüfung des verunglückten Radfahrers stellten die Polizeibeamten sofort intensiven Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab mehr als 3,2 Promille, was den Verdacht auf erhebliche Alkoholisierung bestätigte. Aufgrund dieses Befundes wurde beim Mann eine Blutentnahme durchgeführt. Trotz seines Sturzes blieb er unverletzt.
Gemäß den rechtlichen Bestimmungen stellt das Radfahren mit einem Blutalkoholwert ab 1,6 Promille eine Straftat dar, die nach § 316 oder § 315c Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt wird. In solchen Fällen droht eine Geldstrafe von mehreren Hundert Euro und es werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister vermerkt. Zudem muss der Betroffene sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Ein negativer MPU-Befund kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Empfohlener externer Inhalt:
Opinary GmbH
Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den von unserer Redaktion eingebundenen Inhalt von Opinary GmbH anzuzeigen. Sie können diesen mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.
Darüber hinaus gilt eine 0,3 Promille-Grenze für Radfahrende, bei der von relativer Fahruntüchtigkeit gesprochen wird. Diese greift, wenn Alkoholbedingte Ausfälle beobachtet werden und/oder ein Unfall verursacht wurde.