(Wurmlingen, Lkr. Tuttlingen, B523) Motorradfahrer bei Verkehrsunfall tödlich verletzt (01.06.2025)

Ein tragischer Verkehrsunfall ereignete sich am Sonntag gegen 15.00 Uhr auf der Bundesstraße 523 zwischen Tuningen und Tuttlingen.
Wurmlingen (ots) - Ein 21-jähriger Motorradfahrer befuhr die Bundesstraße als drittes Fahrzeug in einer Motorradkolonne. Kurz vor der Abfahrt nach Wurmlingen bogen die vorausfahrenden KRAD-Fahrer aufgrund einsetzenden Regens auf einen Parkplatz ab. Der 21-Jährige erkannte dies wohl zu spät und kam beim Versuch, ebenfalls noch auf den Parkplatz abzubiegen, ins Schleudern. Durch den unvermeidbaren Sturz rutschte der 21-Jährige in den Gegenverkehr. Trotz einer eingeleiteten Not- und Vollbremsung und eines Ausweichmanövers konnte ein entgegenkommender 38-jähriger PKW Fahrer ein Überrollen des Motorradfahrers nicht mehr verhindern.
Durch das Unfallereignis zog sich der Motorradfahrer schwere Verletzungen zu. Hinzueilende Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des KRAD-Fahrers feststellen.
Am Kraftrad, einer Honda CL 500, entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000,- EUR. Die B523 musste zur Verkehrsunfallaufnahme für ca. 4 Stunden komplett gesperrt werden. Neben zwei Rettungswagen und einem Notarzt, befanden sich auch Notfallseelsorger an der Unfallstelle.
Beamte der Polizeireviere Tuttlingen, Schwenningen und des Verkehrsdienstes Mühlhausen-Ehingen befanden sich zur Verkehrsregelung und Verkehrsunfallaufnahme vor Ort.
Durch das Unfallereignis zog sich der Motorradfahrer schwere Verletzungen zu. Hinzueilende Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des KRAD-Fahrers feststellen.
Am Kraftrad, einer Honda CL 500, entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000,- EUR. Die B523 musste zur Verkehrsunfallaufnahme für ca. 4 Stunden komplett gesperrt werden. Neben zwei Rettungswagen und einem Notarzt, befanden sich auch Notfallseelsorger an der Unfallstelle.
Beamte der Polizeireviere Tuttlingen, Schwenningen und des Verkehrsdienstes Mühlhausen-Ehingen befanden sich zur Verkehrsregelung und Verkehrsunfallaufnahme vor Ort.
Quelle: Baden-Württemberg