(Zimmern o. RW. / Lkr. Rottweil) Verkehrspolizei zieht Kleinkraftrad ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz aus dem Verkehr (24.02.2025)

Ungewöhnliches „Fahrrad“ sorgt für Polizeiaktion in Zimmern ob Rottweil
In Zimmern ob Rottweil bemerkten Polizisten ein ungewöhnliches Gefährt, das zunächst wie ein normales Fahrrad wirkte. Auffällig war jedoch, dass der Fahrer bergauf beschleunigte, ohne in die Pedale zu treten.
Bei einer anschließenden Überprüfung entdeckten die Beamten an dem Zweirad einen Gasdrehgriff ähnlich wie bei einem Motorrad. Im Leerlauf zeigte der Tacho eine maximale Geschwindigkeit von bis zu 49 km/h.
Das Fahrzeug, ein Kleinkraftrad der Marke Deepower, das als elektronisches Mountainbike verkauft wurde, war nicht mit einem Versicherungskennzeichen versehen. Außerdem konnte der 37-jährige Fahrer keine Betriebserlaubnis oder einen Versicherungsnachweis vorlegen. Nun muss er sich wegen mehrerer Verstöße verantworten.
Die Polizei betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Erkundigung nach den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland bei der Anschaffung von S-Pedelecs oder elektronischen Mountainbikes. Für diese Fahrzeuge ist sowohl eine Betriebserlaubnis als auch eine Haftpflichtversicherung erforderlich, um legal im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Sie sollten mit einem Versicherungskennzeichen, ähnlich dem eines Mofas, ausgestattet sein. Zudem benötigen die Fahrer einen Führerschein der Klasse AM, der zum Führen von Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h berechtigt.