Weinheim/Rhein-Neckar-Kreis: Aufmerksame Zeugen klären Unfallflucht mit Trunkenheitsfahrt auf

Am Samstag gegen 17:45 Uhr fuhr eine 19-jährige Autofahrerin mit ihrem Audi A5 auf der Bahnhofsstraße in Richtung Hauptstraße, als ihr ein 38-Jähriger mit seinem Ford Focus entgegenkam.
Weinheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Auf Höhe der Kreuzung Bahnhofstraße/Bismarckstraße verlor der Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet in den Gegenverkehr. Unmittelbar vor dem Frontalzusammenstoß schaffte er es, sein Auto wieder auf die eigene Fahrspur zu lenken, allerdings touchierte er mit seiner vorderen linken Fahrzeugseite das Auto der 19-Jährigen und beschädigte die linke Fahrzeugseite des Audis.
Im Anschluss setzte der Unfallverursacher seine Fahrt fort, ohne seiner Warte- und Feststellpflicht nachzukommen.
Aufmerksame Zeugen beobachteten den Unfall und konnten sich das Kennzeichen des Focus einprägen.
Die hinzugerufene Streife des Polizeireviers Weinheim konnten den 38-jährigen Unfallverursacher aufgrund des bekannten Kennzeichens schließlich an der Halteranschrift antreffen. Dieser war mit über 2,6 Promille deutlich alkoholisiert und hätte kein Auto mehr führen dürfen.
Verletzt wurde durch den Unfall niemand. Der Sachschaden an den unfallbeteiligten Autos beläuft sich auf etwa 20.000 Euro.
Gegen den Unfallverursacher wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht ermittelt. Sein Führerschein wurde einbehalten.
Im Anschluss setzte der Unfallverursacher seine Fahrt fort, ohne seiner Warte- und Feststellpflicht nachzukommen.
Aufmerksame Zeugen beobachteten den Unfall und konnten sich das Kennzeichen des Focus einprägen.
Die hinzugerufene Streife des Polizeireviers Weinheim konnten den 38-jährigen Unfallverursacher aufgrund des bekannten Kennzeichens schließlich an der Halteranschrift antreffen. Dieser war mit über 2,6 Promille deutlich alkoholisiert und hätte kein Auto mehr führen dürfen.
Verletzt wurde durch den Unfall niemand. Der Sachschaden an den unfallbeteiligten Autos beläuft sich auf etwa 20.000 Euro.
Gegen den Unfallverursacher wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht ermittelt. Sein Führerschein wurde einbehalten.
Quelle: Baden-Württemberg