(CW) Ostelsheim - Alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Betrunkener Fahrer ohne Kennzeichen von Polizei gestoppt
In Ostelsheim meldete eine umsichtige Bürgerin bei der Polizei einen mutmaßlich betrunkenen Autofahrer. Vor 7 Uhr morgens beobachtete sie, wie der Mann nach dem Kauf von Alkohol in einen VW ohne Kennzeichen stieg und davonfuhr. Aufgrund der Meldung konnte der 45-Jährige in einer Wohnung in der Bergstraße von den Beamten ausfindig gemacht werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von circa 2,9 Promille. Daraufhin musste er sich einer Blutentnahme unterziehen und seinen Führerschein herausgeben, der sich als Totalfälschung herausstellte. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Urkundenfälschung strafrechtlich verantworten.
Rechtliche Folgen von Alkohol am Steuer
Hinweisen zufolge wird ab 0,3 Promille von einem Zustand ausgegangen, der bereits die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann, besonders wenn Fahrfehler oder Unfälle passieren. Bei einem Wert ab 1,1 Promille liegt nach gesetzlicher Definition absolute Fahruntauglichkeit vor; dies führt in der Regel zur Anzeige und zum Verlust des Führerscheins.
Gefahren und Auswirkungen von Alkoholkonsum beim Fahren
Unter Alkoholeinfluss verschlechtern sich Hör- und Sehvermögen, Koordination und Reaktionsfähigkeit. Zudem werden das Risiko- und Gefahrenbewusstsein beeinträchtigt. So ist die Unfallgefahr bei einem Alkoholspiegel von 1,5 Promille (absolute Fahruntauglichkeit) um das Zwölffache erhöht. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website "gib-acht-im-verkehr.de" im Bereich zu Alkohol am Steuer.
Pressekontakt: Sabine Maag