(HDH) Heidenheim - Privatauto mit Blaulicht angehalten

Am Samstagabend, gegen 19 Uhr, fiel einer Polizeistreife ein Renault Clio auf, der ein Blaulicht in der Windschutzscheibe hatte.
Ulm (ots) - Dieses war bei der Überquerung der Kreuzung Weilerstraße/Paul-Hartmann-Straße eingeschaltet. Da es sich offensichtlich nicht um ein Zivilfahrzeug der Polizei oder sonst ein zugelassenes Auto handelte, wurde eine Kontrolle durchgeführt. Der 24-jährige Fahrer war auf dem Weg zu einem Clubtreffen. Bei der Kontrolle wurden Anhaltspunkte für eine Drogenbeeinflussung festgestellt. Er musste deshalb eine Blutprobe abgeben. Zudem verwendete er eine verbotene "Blitzer-App".
Das unberechtigte Verwenden von Blaulicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollen dadurch aber andere Verkehrsteilnehmer dazu bewegt werden, Platz zu machen, kann es sich auch um eine Straftat handeln.
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Polizeiführer vom Dienst (WE)
Tel. 0731/188-1111,
E-Mail: ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de
Das unberechtigte Verwenden von Blaulicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollen dadurch aber andere Verkehrsteilnehmer dazu bewegt werden, Platz zu machen, kann es sich auch um eine Straftat handeln.
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Quelle: Baden-Württemberg