Großer Schlag gegen illegale Produktion und Verkauf von Wasserpfeifentabak / Steuerschaden in Millionenhöhe, 1 Haftbefehl, 3 illegale Produktionsanlagen ausgehoben

© Bild: Zollfahndungsamt Stuttgart
Rührmaschine für Herstellung von Wasserpfeifentabak
Bild: Zollfahndungsamt Stuttgart
Rührmaschine für Herstellung von Wasserpfeifentabak
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart: Bei Einsatzmaßnahmen am 03.07.2025 stellte das Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart drei professionelle Produktionsanlagen für Wasserpfeifentabak und umfangreiches technisches Equipment für die Herstellung sicher.
Stuttgart, Rems-Murr-Kreis, Esslingen, Lkr. Esslingen, Sinsheim (ots) - Außerdem konnten 400 Kilogramm Wasserpfeifentabak, 500 Kilogramm Rohstoffe für die Produktion, 500 Liter Substitute und große Mengen Verpackungsmaterial beschlagnahmt werden.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung richten sich gegen fünf aus Syrien stammende Männer im Alter von 28 bis 36 Jahren. Der mutmaßliche Kopf der Gruppe wurde mit Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Der bislang festgestellte Steuerschaden liegt mutmaßlich bei rund 1,5 Millionen Euro. Zur Sicherung von Vermögenswerten erging ebenfalls in dieser Höhe ein Arrest der zuständigen Finanzbehörde. Hierdurch konnten unter anderem hochwertige persönliche Gegenstände wie zwei PKW, Uhren und elektronische Geräte für das Strafverfahren gesichert werden.
Insgesamt waren an den Maßnahmen über 100 Einsatzkräfte beteiligt. Es wurden rund 20 Gebäude durchsucht, darunter Wohnobjekte, Lagerstätten und gewerblich genutzte Räume.
Drei der Tatverdächtigen sind den Ermittlungsbehörden gut bekannt. Gegen sie ermittelt das Zollfahndungsamt Stuttgart bereits seit 2023 wegen gleichgelagerter Tatvorwürfe in einem anderen, ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Verfahren. Einzelheiten hierzu können der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart vom 24.05.2023 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50366/5516494) entnommen werden.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart dauern an.
Zusatzinformation:
Wasserpfeifentabak besteht meist aus einer Mischung aus Tabak, Zucker (Melasse, Honig), Feuchthaltemitteln, wie Glycerin und 1,2-Propandiol. Außerdem sind in ihm häufig Aromen in unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen beigefügt. Er wird mit Hilfe einer Wasserpfeife (Shisha, Hookah) konsumiert.
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Herstellung solcher Waren ist erlaubnispflichtig. Nur Tabakerzeugnisse mit gültigem deutschen Steuerzeichen (Steuerbanderole) sind verkehrsfähig und dürfen in den Handel gelangen.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung richten sich gegen fünf aus Syrien stammende Männer im Alter von 28 bis 36 Jahren. Der mutmaßliche Kopf der Gruppe wurde mit Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Der bislang festgestellte Steuerschaden liegt mutmaßlich bei rund 1,5 Millionen Euro. Zur Sicherung von Vermögenswerten erging ebenfalls in dieser Höhe ein Arrest der zuständigen Finanzbehörde. Hierdurch konnten unter anderem hochwertige persönliche Gegenstände wie zwei PKW, Uhren und elektronische Geräte für das Strafverfahren gesichert werden.
Insgesamt waren an den Maßnahmen über 100 Einsatzkräfte beteiligt. Es wurden rund 20 Gebäude durchsucht, darunter Wohnobjekte, Lagerstätten und gewerblich genutzte Räume.
Drei der Tatverdächtigen sind den Ermittlungsbehörden gut bekannt. Gegen sie ermittelt das Zollfahndungsamt Stuttgart bereits seit 2023 wegen gleichgelagerter Tatvorwürfe in einem anderen, ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Verfahren. Einzelheiten hierzu können der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart vom 24.05.2023 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50366/5516494) entnommen werden.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart dauern an.
Zusatzinformation:
Wasserpfeifentabak besteht meist aus einer Mischung aus Tabak, Zucker (Melasse, Honig), Feuchthaltemitteln, wie Glycerin und 1,2-Propandiol. Außerdem sind in ihm häufig Aromen in unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen beigefügt. Er wird mit Hilfe einer Wasserpfeife (Shisha, Hookah) konsumiert.
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Herstellung solcher Waren ist erlaubnispflichtig. Nur Tabakerzeugnisse mit gültigem deutschen Steuerzeichen (Steuerbanderole) sind verkehrsfähig und dürfen in den Handel gelangen.
Quelle: Baden-Württemberg