Alkoholisierter griff Beamte an und verletzt einen 31-jährigen Bundespolizisten

© Ein Wohnsitzloser, der zur Fahndung ausgeschrieben war, verletzte einen Bundespolizisten am Münchner Ostbahnhof
Ein Wohnsitzloser, der zur Fahndung ausgeschrieben war, verletzte einen Bundespolizisten am Münchner Ostbahnhof
Ein wohnsitzloser Alkoholisierter, dem am frühen Sonntagmorgen (22. Juni) im Ostbahnhof aus hilfloser Lage geholfen werden sollte, griff Bundespolizisten tätlich an; verletzte einen Beamten leicht.
München (ots) - Kurz nach Mitternacht schlief ein 36-jähriger Deutscher im Ostbahnhof vor dem Eingang zur Berufsschule. Eine Streife der Bundespolizei, die den offensichtlich in hilfloser Lage befindlichen Wohnsitzlosen aufweckte, wurde vom mit 2,71 Promille Alkoholisierten unvermittelt tätlich angegriffen. Die anschließende Kontrolle offenbarte zwei Fahndungsausschreibungen. In einer war eine vorläufige Festnahme zu prüfen, da der 36-Jährige wohnsitzlos und flüchtig sei.
Vor der Verbringung zum Revier im Ostbahnhof wollte der Mann flüchten. Als Bundespolizisten dies verhinderten, kam es zu Widerstandshandlungen. Ein 31-jähriger Beamter musste am Morgen seinen Dienst wegen Schmerzen vorzeitig beenden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde der gebürtige Münchner - nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen - der Justiz zugeführt. Der bereits mit zahlreichen Gewaltdelikten Auffällige wird sich ein weiteres Mal wegen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung verantworten müssen.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
Vor der Verbringung zum Revier im Ostbahnhof wollte der Mann flüchten. Als Bundespolizisten dies verhinderten, kam es zu Widerstandshandlungen. Ein 31-jähriger Beamter musste am Morgen seinen Dienst wegen Schmerzen vorzeitig beenden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde der gebürtige Münchner - nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen - der Justiz zugeführt. Der bereits mit zahlreichen Gewaltdelikten Auffällige wird sich ein weiteres Mal wegen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung verantworten müssen.
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Quelle: Bayern