"Armbandmesser" und gefälschtes Prüfzeichen / Bundespolizei stellt Verstöße gegen das Waffengesetz fest

© Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der B2 ein verbotenes "Armbandmesser" sichergestellt. (Foto: Bundespolizei)
Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der B2 ein verbotenes "Armbandmesser" sichergestellt. (Foto: Bundespolizei)
Die Bundespolizei hat an der B2 nahe Mittenwald zwei Fahrzeugführer vorläufig festgenommen.
Mittenwald (B2) (ots) - Sie wurden am Mittwoch (12. März) angezeigt, nachdem sie offenkundig gegen das Waffengesetz verstoßen hatten.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle konnte sich der tschechische Fahrer eines Kleintransporters ordnungsgemäß ausweisen. Den Bundespolizisten fiel jedoch das Armband des 31-Jährigen auf. Wie sich herausstellte, handelt es sich dabei um einen verbotenen Gegenstand, da im Verschluss ein kleines Messer verborgen ist. Der in Tschechien gemeldete Mann konnte seine Reise fortsetzen, nachdem die Beamten sein "Armbandmesser" sichergestellt hatten. Er wird sich voraussichtlich schon bald im Rahmen eines Strafverfahrens verantworten müssen.
Im Wagen eines rumänischen Pkw-Fahrers entdeckten die Beamten des Garmischer Bundespolizeireviers ein Reizstoff-Sprühgerät. Dieses befand sich griffbereit in einem Fach am Fahrersitz. Bei genauerer Betrachtung der Sprühdose erkannten die Beamten, dass es sich bei dem aufgebrachten Prüfsiegel um eine Fälschung handelt. Der 24-Jährige musste das in Deutschland nicht zugelassene Reizstoffspray den Bundespolizisten übergeben. Die verständigte Münchner Staatsanwaltschaft ordnete an, dass der 24-Jährige als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren vorab 500 Euro zu hinterlegen habe. Um den Betrag erleichtert durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle konnte sich der tschechische Fahrer eines Kleintransporters ordnungsgemäß ausweisen. Den Bundespolizisten fiel jedoch das Armband des 31-Jährigen auf. Wie sich herausstellte, handelt es sich dabei um einen verbotenen Gegenstand, da im Verschluss ein kleines Messer verborgen ist. Der in Tschechien gemeldete Mann konnte seine Reise fortsetzen, nachdem die Beamten sein "Armbandmesser" sichergestellt hatten. Er wird sich voraussichtlich schon bald im Rahmen eines Strafverfahrens verantworten müssen.
Im Wagen eines rumänischen Pkw-Fahrers entdeckten die Beamten des Garmischer Bundespolizeireviers ein Reizstoff-Sprühgerät. Dieses befand sich griffbereit in einem Fach am Fahrersitz. Bei genauerer Betrachtung der Sprühdose erkannten die Beamten, dass es sich bei dem aufgebrachten Prüfsiegel um eine Fälschung handelt. Der 24-Jährige musste das in Deutschland nicht zugelassene Reizstoffspray den Bundespolizisten übergeben. Die verständigte Münchner Staatsanwaltschaft ordnete an, dass der 24-Jährige als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren vorab 500 Euro zu hinterlegen habe. Um den Betrag erleichtert durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Quelle: Bayern