Bundespolizei am Flughafen München vollstreckt mehrere Haftbefehle

Vorfälle bei Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen München
Am Flughafen München ereigneten sich kürzlich mehrere Vorfälle im Rahmen der Ein- und Ausreisekontrollen. Zunächst wurde ein 24-jähriger Mann türkischer Herkunft aufgehalten, als sich herausstellte, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Rosenheim vorlag, weil er versucht hatte, unerlaubt einzureisen. Die verhängte Freiheitsstrafe betrug 59 Tage, die durch eine Geldstrafe abgegolten werden konnte. Da der junge Mann den geforderten Betrag inklusive Verfahrenskosten beglich, durfte er letztendlich ausreisen.
In einem weiteren Fall hatte ein 67-jähriger Mann türkischer Herkunft bei der Einreise aus der Türkei ebenfalls Glück. Die Einreisekontrolleure entdeckten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II, der wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen ihn erlassen worden war. Auch diese Freiheitsstrafe, die sich auf einen Tag belief, konnte durch eine Geldzahlung vermieden werden. Nachdem er die finanziellen Forderungen beglichen hatte, wurde ihm die Einreise nach Deutschland gestattet.
Ein dritter Fall betraf einen 21-jährigen Mann, der in die Türkei reisen wollte. Die Fahndungsabfrage ergab, dass er vom Amtsgericht München zur Festnahme ausgeschrieben war, da er Auflagen nicht erfüllt hatte. Die zu vollstreckende Strafe betrug vier Tage Jugendarrest. Nach den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurde der junge Mann in die Jugendarrestanstalt München gebracht.