Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl/Ortsunkenntnis führt ins Gefängnis

© Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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Die Bundespolizei hat am Mittwoch (21. Mai) einen per Haftbefehl gesuchten Tschechen verhaftet.
Schwarzbach (ots) - Der Mann, gegen den zudem ein Einreiseverbot bestand, muss nun für lange Zeit ins Gefängnis.
Am Mittwochnachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei ein Fahrzeug mit tschechischer Zulassung an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei auf der A8. Der Fahrer, ein 43-jähriger Tscheche, der über die B 21 aus Österreich einreiste, gab sofort an, dass er sich verfahren hätte und nicht nach Deutschland einreisen wolle.
Bei der Abfrage seiner Personalien im Fahndungssystem stellten die Beamten anschließend fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde der Tscheche vor einigen Jahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nachdem er einen Teil seiner Strafe in einem Gefängnis verbüßt hatte, wurde er in sein Heimatland abgeschoben. Zudem wurde ihm aufgrund mehrerer Straftaten das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet aberkannt und ein Einreiseverbot bis September 2027 gegen ihn verhängt.
Nun wird er die Restfreiheitsstrafe von 486 Tagen im Gefängnis absitzen müssen. Die Bundespolizisten zeigten den Mann aufgrund des bestehenden Einreiseverbotes wegen unerlaubter Einreise an und lieferten den 43-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Am Mittwochnachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei ein Fahrzeug mit tschechischer Zulassung an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei auf der A8. Der Fahrer, ein 43-jähriger Tscheche, der über die B 21 aus Österreich einreiste, gab sofort an, dass er sich verfahren hätte und nicht nach Deutschland einreisen wolle.
Bei der Abfrage seiner Personalien im Fahndungssystem stellten die Beamten anschließend fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde der Tscheche vor einigen Jahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nachdem er einen Teil seiner Strafe in einem Gefängnis verbüßt hatte, wurde er in sein Heimatland abgeschoben. Zudem wurde ihm aufgrund mehrerer Straftaten das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet aberkannt und ein Einreiseverbot bis September 2027 gegen ihn verhängt.
Nun wird er die Restfreiheitsstrafe von 486 Tagen im Gefängnis absitzen müssen. Die Bundespolizisten zeigten den Mann aufgrund des bestehenden Einreiseverbotes wegen unerlaubter Einreise an und lieferten den 43-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Quelle: Bayern