Diebstahl im ICE / Bundespolizei warnt vor Gepäckdiebstählen

Diebstahl im Zug: Fahndung bleibt erfolglos
München (ots) - Trotz eines Hinweises auf den Verbleib des Diebesgutes durch Ortung, verlief die sofort eingeleitete Fahndung der Bundespolizei ohne Erfolg.
Gegen 11 Uhr bestieg eine 28-jährige Frau aus Mainz den ICE 518 und platzierte ihren Rucksack neben sich auf dem Sitz. Der kurze Moment der Ablenkung reichte einem unbekannten Täter aus, um den Rucksack, der unter anderem einen hochwertigen Laptop, Kopfhörer, Schmuck und persönliche Dokumente im Wert von 2.700 Euro enthielt, unbemerkt an sich zu nehmen und den Zug zu verlassen.
Der Diebstahl wurde von der Reisenden erst kurz darauf bemerkt, woraufhin sie erfolglos die Bahnsteige 12 und 13 nach dem Dieb absuchte. Da der Zug bald abfahren sollte, kehrte sie in den ICE zurück und setzte ihre Reise fort.
Während der Zugfahrt lokalisierte die Bestohlene ihren Laptop und die Kopfhörer über GPS in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs und meldete den Vorfall umgehend der Bundespolizeiinspektion München.
Die umgehend erfolgte Kontrolle der Videokameras an den Bahnsteigen half, einen ersten Anhaltspunkt zum gesuchten Mann zu erhalten. Dennoch blieben die eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen letztlich erfolglos. Die Geschädigte stellte daraufhin eine Strafanzeige bei der Bundespolizeidienststelle in Mainz.
Warnung vor Diebstählen über Ostern
Angesichts des bevorstehenden Osterreiseverkehrs warnt die Bundespolizeiinspektion München vor Diebstählen von Handgepäck und Taschen. Reisenden wird empfohlen, ihre Gepäckstücke im Blick zu behalten und Wertsachen sicher, sowie getrennt zu verstauen.
Es wird dazu geraten, Bargeld und Zahlungskarten nur in notwendigem Umfang mitzuführen und Taschen mit der Verschlussseite zum Körper zu tragen. Da Täter häufig die Unachtsamkeit von Reisenden in der Menschenmenge und in den Zügen ausnutzen, sei besondere Vorsicht an stark frequentierten Bahnhöfen ratsam.
Im Falle eines Diebstahls sollte schnellstmöglich die nächstgelegene Dienststelle der Bundespolizei informiert werden, um Anzeige zu erstatten. Aufgrund variierender Speicherzeiten der Videoaufzeichnungen je nach Tatort, wird empfohlen, Fotos und/oder Identifikationsnummern von Wertgegenständen wie Schmuck oder Laptops bereitzuhalten.