Doppelter Erfolg bei Grenzkontrolle - Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle bei nur einer Kontrolle

Kontrolle deckt Haftbefehle auf
Waidhaus (ots) - Bei einer Kontrolle durch die Polizei stellte sich heraus, dass ein Mann mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Beide Haftbefehle resultierten aus nicht bezahlten Geldstrafen.
Der erste Haftbefehl wurde im August 2023 vom Amtsgericht Bad Oeynhausen erlassen, nachdem der Mann für das Fahren ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden war, die er jedoch nicht beglichen hatte. Infolgedessen stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld einen Haftbefehl gegen den 53-Jährigen aus.
Der zweite Haftbefehl ging auf ein Urteil des Amtsgerichts Waldbröl im März 2022 zurück. Damals war der Mann wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt worden. Auch hier erfolgte die Ausstellung eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund der ausstehenden Zahlung.
Zum Glück für den 53-Jährigen konnte er seine Verbindlichkeiten von insgesamt 5.800 Euro direkt bei der Bundespolizei in Waidhaus begleichen. Dadurch entging er einer insgesamt 210-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe, und seiner Weiterreise stand nichts mehr im Wege.