Einreise mit unzulässigem "Pfefferspray" kommt teuer zu stehen

Verstoß gegen das Waffengesetz: Rumäne muss Sicherheitsleistung zahlen
Ein 35-jähriger Rumäne wurde auf der A93 bei Kiefersfelden von der Rosenheimer Bundespolizei kontrolliert und führte ein Reizstoffsprühgerät in seiner Jackentasche mit sich, das kein amtliches Prüfzeichen aufwies. Dies stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar, weshalb das Gerät sichergestellt wurde.
Aufgrund seiner wiederholten Verstöße gegen das Waffengesetz, darunter das Mitführen nicht zugelassener Pfeffersprays, ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro an. Der Beschuldigte zeigte sich zunächst wenig einverstanden mit der hohen Summe, die er als Sicherheit hinterlegen sollte, und bemängelte den Betrag angesichts der geringen Größe des Spraydöschens.
Ihm wurde alternativ eine Vorführung beim zuständigen Amtsgericht vorgeschlagen. Um einen Gang zum Gericht zu vermeiden, entschied er sich schließlich doch, den geforderten Betrag zu zahlen. Daraufhin durfte er seine Reise fortsetzen. Es wird erwartet, dass der Rumäne bereits in Kürze ein Strafverfahren wegen dieses Vorfalls erwarten muss.