Fehlende, gefälschte und erschlichene Dokumente/ Bundespolizei greift drei Migranten auf

© Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Am Sonntag (11. Mai) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei turkmenische Migranten gestoppt.
Lindau (ots) - Einer war ohne die notwendigen Grenzübertrittspapiere, der andere ohne Fahrerlaubnis und mit einem gefälschten Führerschein unterwegs.
Außerdem ertappten die Beamten einen nigerianischen Busreisenden. Der Mann hatte bereits zum zweiten Mal bei der Beantragung eines Visums falsche Angaben gemacht.
In der Nacht auf Sonntag stoppten Bundespolizisten ein Auto mit Berliner Kennzeichen. Der 25-jährige Beifahrer führte lediglich seine deutsche Aufenthaltsgestattung bei sich. Mit diesem Dokument ist der Migrant nicht berechtigt, aus Deutschland aus- und wieder einzureisen. Die Polizisten fanden heraus, dass gegen den Asylbewerber eine Aufenthaltsermittlung der Ausländerbehörde im Zusammenhang mit seinem Verfahren vorlag. Der Mann wird sich nun wegen versuchter unerlaubter Einreise verantworten müssen. Die Beamten nahmen die Aufenthaltsgestattung in Verwahrung und entließen den Migranten, der sich nun bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde melden muss, auf freien Fuß.
Der 29-jährige Fahrer verfügte über einen gültigen Reisepass und deutschen Aufenthaltstitel. Zudem händigte der Mann einen turkmenischen Führerschein aus, der jedoch nicht mehr zum Fahren in Deutschland berechtigte. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten außerdem einen gefälschten ukrainischen internationalen Führerschein.
Die Bundespolizisten zeigten den Fahrzeuglenker wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verschaffens falscher amtlicher Ausweise an.
Die Beamten untersagten dem Fahrzeuglenker die Weiterfahrt und nahmen die Autoschlüssel in Verwahrung. Der Beschuldigte wurde schließlich entlassen.
Am Nachmittag kontrollierten die Bundespolizisten einen nigerianischen Passagier eines Fernreisebusses (Mailand-München). Der Mann verfügte neben seinem Reisepass über ein Schengenvisum für einen touristischen Kurzaufenthalt, welches das französische Konsulat stellvertretend für die Niederlande ausgestellt hatte.
Die Beamten ermittelten, dass der 39-Jährige bei der Beantragung des Visums falsche Angaben gemacht hatte. Der Mann gab schließlich zu, dass er nur nach Italien und Deutschland reisen wollte. Einen Aufenthalt in Frankreich oder den Niederlanden, wo er sogar für die Visumserteilung eine Hotelreservierung vorgenommen hatte, war jedoch nie geplant.
Im Pass des Nigerianers befand sich außerdem ein norwegisches Touristenvisum, welches über den Jahreswechsel von 2022 auf 2023 gültig war. Auch in diesem Fall stellte sich heraus, dass der Mann Norwegen nie betreten hatte.
Die Bundespolizisten zeigten den Busreisenden wegen Visaerschleichung sowie versuchter unerlaubter Einreise an und annullierten das Visum. Der Nigerianer, der über ein gültiges Rückflugticket ab Mailand verfügte, erhielt ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik und wurde schließlich nach Österreich zurückgewiesen.
Außerdem ertappten die Beamten einen nigerianischen Busreisenden. Der Mann hatte bereits zum zweiten Mal bei der Beantragung eines Visums falsche Angaben gemacht.
In der Nacht auf Sonntag stoppten Bundespolizisten ein Auto mit Berliner Kennzeichen. Der 25-jährige Beifahrer führte lediglich seine deutsche Aufenthaltsgestattung bei sich. Mit diesem Dokument ist der Migrant nicht berechtigt, aus Deutschland aus- und wieder einzureisen. Die Polizisten fanden heraus, dass gegen den Asylbewerber eine Aufenthaltsermittlung der Ausländerbehörde im Zusammenhang mit seinem Verfahren vorlag. Der Mann wird sich nun wegen versuchter unerlaubter Einreise verantworten müssen. Die Beamten nahmen die Aufenthaltsgestattung in Verwahrung und entließen den Migranten, der sich nun bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde melden muss, auf freien Fuß.
Der 29-jährige Fahrer verfügte über einen gültigen Reisepass und deutschen Aufenthaltstitel. Zudem händigte der Mann einen turkmenischen Führerschein aus, der jedoch nicht mehr zum Fahren in Deutschland berechtigte. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten außerdem einen gefälschten ukrainischen internationalen Führerschein.
Die Bundespolizisten zeigten den Fahrzeuglenker wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verschaffens falscher amtlicher Ausweise an.
Die Beamten untersagten dem Fahrzeuglenker die Weiterfahrt und nahmen die Autoschlüssel in Verwahrung. Der Beschuldigte wurde schließlich entlassen.
Am Nachmittag kontrollierten die Bundespolizisten einen nigerianischen Passagier eines Fernreisebusses (Mailand-München). Der Mann verfügte neben seinem Reisepass über ein Schengenvisum für einen touristischen Kurzaufenthalt, welches das französische Konsulat stellvertretend für die Niederlande ausgestellt hatte.
Die Beamten ermittelten, dass der 39-Jährige bei der Beantragung des Visums falsche Angaben gemacht hatte. Der Mann gab schließlich zu, dass er nur nach Italien und Deutschland reisen wollte. Einen Aufenthalt in Frankreich oder den Niederlanden, wo er sogar für die Visumserteilung eine Hotelreservierung vorgenommen hatte, war jedoch nie geplant.
Im Pass des Nigerianers befand sich außerdem ein norwegisches Touristenvisum, welches über den Jahreswechsel von 2022 auf 2023 gültig war. Auch in diesem Fall stellte sich heraus, dass der Mann Norwegen nie betreten hatte.
Die Bundespolizisten zeigten den Busreisenden wegen Visaerschleichung sowie versuchter unerlaubter Einreise an und annullierten das Visum. Der Nigerianer, der über ein gültiges Rückflugticket ab Mailand verfügte, erhielt ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik und wurde schließlich nach Österreich zurückgewiesen.
Quelle: Bayern