Grenzkontrolle der Bundespolizei Waidhaus an der A6 Albanischer Staatsangehöriger mit verbotenem Messer gestoppt

© Bundespolizei Waidhaus Grenzkontrollen
Bundespolizei Waidhaus Grenzkontrollen
Im Rahmen der verstärkten Grenzkontrollen auf der A 6 bei Waidhaus kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Dienstag (27. Mai) die Insassen eines aus Tschechien kommenden Fernreisebusses, verhinderten dabei die unerlaubte Einreise eines Albaners und stellten ein verbotenes Messer sicher.
Waidhaus (ots) - Ein 20-jähriger albanischer Staatsangehöriger legte den Bundespolizisten bei der Grenzkontrolle in Waidhaus einen albanischen Reisepass vor. Beim Abgleich seiner Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Einreiseverbot der tschechischen Behörden vorliegt.
Zudem legte der Mann den Beamten ein tschechisches Ausreisedokument, einen sogenannten "Act", vor. Dieses verpflichtet ihn, das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik innerhalb weniger Tage zu verlassen.
Bei der anschließenden Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten ein Einhandmesser im Rucksack des 20-Jährigen. Der Besitz und das Mitführen eines solchen Messers sind in Deutschland nach dem Waffengesetz verboten.
Da er den Bundespolizisten keine weiteren gültigen Dokumente zur Einreise nach Deutschland vorlegen konnte, verweigerten sie ihm die Einreise nach Deutschland. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er an der Grenze zurückgewiesen und den tschechischen Behörden überstellt.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass bei Grenzkontrollen regelmäßig verbotene Gegenstände aufgefunden werden, und warnt vor der Mitnahme von Messern, Pfeffersprays oder anderen gefährlichen Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr.
Zudem legte der Mann den Beamten ein tschechisches Ausreisedokument, einen sogenannten "Act", vor. Dieses verpflichtet ihn, das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik innerhalb weniger Tage zu verlassen.
Bei der anschließenden Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten ein Einhandmesser im Rucksack des 20-Jährigen. Der Besitz und das Mitführen eines solchen Messers sind in Deutschland nach dem Waffengesetz verboten.
Da er den Bundespolizisten keine weiteren gültigen Dokumente zur Einreise nach Deutschland vorlegen konnte, verweigerten sie ihm die Einreise nach Deutschland. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er an der Grenze zurückgewiesen und den tschechischen Behörden überstellt.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass bei Grenzkontrollen regelmäßig verbotene Gegenstände aufgefunden werden, und warnt vor der Mitnahme von Messern, Pfeffersprays oder anderen gefährlichen Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr.
Quelle: Bayern