Inder mit vier gefälschten Führerscheinen unterwegs/ Bundespolizei verhängt vierjährige Wiedereinreisesperre

© Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Am Freitag (23. Mai) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen indischen Fahrzeuglenker mit vier mutmaßlich gefälschten Führerscheinen ertappt.
Füssen (ots) - Der Migrant war beruflich unterwegs, verfügte jedoch nur über ein Touristenvisum. Die Beamten verweigerten ihm schließlich die Einreise nach Deutschland.
Am Freitagmittag kontrollierten Bundespolizisten zwei indische Staatsangehörige, die mit einem in Frankreich zugelassenen Miettransporter in die Kontrollstelle einfuhren. Der 46-jährige Fahrer legte den Beamten hierzu seinen Reisepass, ein französisches Schengenvisum für einen touristischen Kurzaufenthalt sowie einen nationalen und internationalen indischen Führerschein vor. Die Beamten erkannten jedoch, dass die Führerscheine gefälscht waren.
Der 25-jährige Beifahrer verfügte über einen gültigen Pass sowie portugiesische Aufenthaltserlaubnis, an denen nichts zu beanstanden war.
Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten außerdem zwei weitere indische Führerscheine mit Fälschungsmerkmalen. Auf beiden Dokumenten waren die Personalien des 46-jährigen Fahrers eingetragen.
Außerdem ermittelten die Beamten, dass der Mann im Rahmen einer bezahlten Tätigkeit unterwegs war, was ihm mit seinem Touristenvisum jedoch nicht gestattet ist.
Der Beschuldigte erhielt Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verschaffens von amtlichen Ausweisen und, da er sein Reiserecht durch die Begehung von Straftaten verwirkt hatte, wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Bundespolizisten stellten die vier mutmaßlich gefälschten Führerscheine sicher, belegten den Migranten mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland und wiesen ihn noch am Abend nach Österreich zurück.
Der unbescholtene Beifahrer durfte schließlich mit dem Transporter weiterfahren.
Am Freitagmittag kontrollierten Bundespolizisten zwei indische Staatsangehörige, die mit einem in Frankreich zugelassenen Miettransporter in die Kontrollstelle einfuhren. Der 46-jährige Fahrer legte den Beamten hierzu seinen Reisepass, ein französisches Schengenvisum für einen touristischen Kurzaufenthalt sowie einen nationalen und internationalen indischen Führerschein vor. Die Beamten erkannten jedoch, dass die Führerscheine gefälscht waren.
Der 25-jährige Beifahrer verfügte über einen gültigen Pass sowie portugiesische Aufenthaltserlaubnis, an denen nichts zu beanstanden war.
Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten außerdem zwei weitere indische Führerscheine mit Fälschungsmerkmalen. Auf beiden Dokumenten waren die Personalien des 46-jährigen Fahrers eingetragen.
Außerdem ermittelten die Beamten, dass der Mann im Rahmen einer bezahlten Tätigkeit unterwegs war, was ihm mit seinem Touristenvisum jedoch nicht gestattet ist.
Der Beschuldigte erhielt Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verschaffens von amtlichen Ausweisen und, da er sein Reiserecht durch die Begehung von Straftaten verwirkt hatte, wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Bundespolizisten stellten die vier mutmaßlich gefälschten Führerscheine sicher, belegten den Migranten mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland und wiesen ihn noch am Abend nach Österreich zurück.
Der unbescholtene Beifahrer durfte schließlich mit dem Transporter weiterfahren.
Quelle: Bayern