Augsburger Zoll überprüft das Baugewerbe/Bundesweite Schwerpunktprüfung

© Beispielbild Hauptzollamt Augsburg - Zollweste
Beispielbild Hauptzollamt Augsburg - Zollweste
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg führte gestern im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.
Augsburg/Lindau/Kempten/Ingolstadt/Schwaben/Oberbayern (ots) - Mehr als 60 Beamte prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder die Mindestlöhne eingehalten werden.
Die FKS überprüfte 21 Betriebe und befragte dabei 64 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten ein Bußgeldverfahren und vier Strafverfahren ein. Sechs Sachverhalte müssen die Beamten noch vertiefter prüfen.
Bei einer Prüfung auf einer Großbaustelle im Raum Kempten wurden unter anderem drei bosnische Staatsangehörige ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel angetroffen. Gegen die Arbeitnehmer sowie den Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ausländerbehörde erteilte neben einer Ausweisungsverfügung eine dreijährige Einreisesperre für das Bundesgebiet.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Die FKS überprüfte 21 Betriebe und befragte dabei 64 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten ein Bußgeldverfahren und vier Strafverfahren ein. Sechs Sachverhalte müssen die Beamten noch vertiefter prüfen.
Bei einer Prüfung auf einer Großbaustelle im Raum Kempten wurden unter anderem drei bosnische Staatsangehörige ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel angetroffen. Gegen die Arbeitnehmer sowie den Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ausländerbehörde erteilte neben einer Ausweisungsverfügung eine dreijährige Einreisesperre für das Bundesgebiet.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Quelle: Bayern