Illegalen Aufenthalt bei Kontrollen aufgedeckt Landshuter Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgreich

Kontrolle durch Zoll in Landshuter Restaurant führt zu Festnahmen
Landshut (ots) - In einem Restaurant in Landshut wurden zwei asiatische Staatsbürger beim Arbeiten in der Küche entdeckt. Einige Personen konnten sich der Kontrolle des Zolls unerlaubt entziehen. Die angetroffenen Arbeiter legten ihren Reisepass und Aufenthaltstitel aus anderen EU-Ländern vor, welche jedoch nur eine Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in Deutschland gestatten. Für eine berufliche Tätigkeit ist ein erweiterter Aufenthaltstitel oder eine gültige Arbeitserlaubnis erforderlich.
Bei einer unangemeldeten Nachkontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns zwei Monate später stellte der Zoll fest, dass erneut drei asiatische Staatsbürger ohne den notwendigen Aufenthaltstitel arbeiteten und sich somit illegal in Deutschland aufhielten. Im August 2023 besuchten Beamte des Hauptzollamts Landshut das Restaurant erneut. Der Anlass war ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut gegen einen Mann, der sich illegal in Deutschland aufhielt. Beim Eintreffen der Beamten versuchten mehrere Personen aus der Küche des Lokals zu fliehen, was durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterbunden wurde. Der gesuchte Mann wurde festgenommen.
Der 30-jährige Besitzer des Restaurants wurde vom Amtsgericht Erding wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt; das Urteil ist rechtskräftig.
Zollinfotage bieten Einblick in die Arbeit des Zolls
Interessieren Sie sich für die Arbeit des Zolls? Die Zollinfotage - Ausbildung des Hauptzollamts Landshut - bieten Gelegenheit zum Kennenlernen. Sie finden am 26. April 2025 an der Dienststelle Sonnenring 14 in Altdorf und am 10. Mai 2025 an der Dienststelle Spitalhofstraße 67 in Passau statt. Anmeldungen sind unter zollinfotag.hza-landshut@zoll.bund.de möglich.