Sozialbetrug und illegaler Aufenthalt - Erfolgreiche Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut

Landshuter Bauunternehmer wegen illegaler Beschäftigung verurteilt
Ein 47-jähriger Mann aus Südosteuropa wurde zu einer achtmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verurteilte hatte über einen Zeitraum von zehn Monaten vier südosteuropäische Arbeiter für sein privates Bauprojekt beschäftigt, ohne ihre Anstellung bei der zuständigen Sozialversicherung zu melden und die dafür fälligen Beiträge zu entrichten.
Insgesamt wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 28.215 Euro nicht abgeführt, einschließlich der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus besaßen drei der Arbeiter nicht den erforderlichen Aufenthaltstitel für eine legale Erwerbstätigkeit in Deutschland. Durch die Bezahlung dieser Personen förderte der Bauunternehmer deren illegalen Aufenthalt.
Der Fall kam ins Rollen durch eine polizeiliche Verkehrskontrolle, bei der einer der Arbeiter in einem Firmenfahrzeug des Verurteilten überprüft wurde. Die Ermittlungen zum Verdacht des illegalen Aufenthalts führten zu der Erkenntnis, dass der Mann von dem Bauunternehmer bezahlt wurde, was die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut auf den Plan rief.
Zoll informiert über Ausbildungsmöglichkeiten
Interessieren Sie sich für die Arbeit des Zolls? Am 26. April 2025 und 10. Mai 2025 finden Informationsveranstaltungen zur Ausbildung beim Hauptzollamt Landshut statt – jeweils in Altdorf und Passau. Anmeldungen können unter zollinfotag.hza-landshut@zoll.bund.de erfolgen.