Schwarzarbeit zwischen Bartrasur und Nagelpflege - Regionale Sonderprüfung des Schweinfurter Zolls im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Zollbeamte untersuchen Arbeitsverhältnisse in Unterfranken und Oberfranken
In Unterfranken und Teilen Oberfrankens waren insgesamt 90 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz, um die Arbeitsverhältnisse in Barbershops, Nagelstudios und Friseur- sowie Kosmetiksalons gründlich zu untersuchen. Neben den bereits vor Ort eingeleiteten Ermittlungen stießen die Zollmitarbeiter auf weitere 42 Verdachtsfälle möglicher Gesetzesverstöße.
Dazu zählen unter anderem neun Fälle des Verdachts auf Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt und acht Fälle mit Hinweisen auf die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns, der aktuell bei 12,82 Euro liegt. In acht weiteren Fällen steht der Verdacht illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeiter im Raum, und einmal besteht der Verdacht auf unrechtmäßigen Bezug staatlicher Sozialleistungen.
Zudem registrierten die Beamten zahlreiche Verstöße gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten in den betroffenen Betrieben. Im Anschluss an die Kontrollen werden die vor Ort erhobenen Daten der Angestellten mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Die Ermittlungen des Zolls dauern weiter an.
Zusätzliche Hintergrundinformation
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch. Diese Kontrollen dienen dazu, die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu senken. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, wobei sowohl stichprobenartige Überprüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Mitarbeiter eines Unternehmens durchgeführt werden.