(568) Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Nürnberg - eine Person verletzt

Am Sonntagabend (01.06.2025) befand sich eine Polizeistreife im Nürnberger Nordklinikum, um eine Person in die Obhut der Fachklinik zu übergeben.
Nürnberg (ots) - Hierbei bedrohte ein unbeteiligter Mann die Beamten. In der Folge kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem ein 19-jähriger Mann Verletzungen erlitt.
Gegen 20:00 Uhr übergab eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Nürnberg-West im Rahmen eines anderen Sachverhaltes eine Person in die Obhut der Fachklinik auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Nord. Als sich die Beamten noch in der Fachklinik befanden, trat ihnen ein 19-jähriger Mann entgegen und bedrohte die Polizisten mit einer abgebrochenen Glasflasche. Daraufhin kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der 19-Jährige zog sich hierbei nicht lebensgefährliche Verletzungen zu, die im Anschluss medizinisch versorgt wurden.
Die Nürnberger Kriminalpolizei hat noch vor Ort die Ermittlungen aufgenommen und unter anderem Spurensicherungsmaßnahmen veranlasst. Die weiteren Ermittlungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs führt, wie in solchen Fällen üblich, das Bayerische Landeskriminalamt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Erstellt durch: Christian Seiler
Gegen 20:00 Uhr übergab eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Nürnberg-West im Rahmen eines anderen Sachverhaltes eine Person in die Obhut der Fachklinik auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Nord. Als sich die Beamten noch in der Fachklinik befanden, trat ihnen ein 19-jähriger Mann entgegen und bedrohte die Polizisten mit einer abgebrochenen Glasflasche. Daraufhin kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der 19-Jährige zog sich hierbei nicht lebensgefährliche Verletzungen zu, die im Anschluss medizinisch versorgt wurden.
Die Nürnberger Kriminalpolizei hat noch vor Ort die Ermittlungen aufgenommen und unter anderem Spurensicherungsmaßnahmen veranlasst. Die weiteren Ermittlungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs führt, wie in solchen Fällen üblich, das Bayerische Landeskriminalamt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Erstellt durch: Christian Seiler
Quelle: Bayern