(738) Mehrere Personen protestierten im Nürnberger Tiergarten

Am Sonntagmittag (20.07.2025) ereignete sich im Nürnberger Tiergarten ein Protest mehrerer Personen einer Tierschutzorganisation.
Nürnberg (ots) - Fünf Personen ketteten sich an ein Geländer vor einem Gehege.
Gegen 12:00 Uhr teilten Mitarbeiter des Nürnberger Tiegartens der Polizei mit, dass sich vor einem Gehege mehrere Personen befinden, welche sich dort niederließen und Transparente mit sich führten. Beim Eintreffen der alarmierten Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost waren sechs Personen, zum Teil mit Transparenten ausgestattet, vor Ort feststellbar. Fünf der Protestierenden hatten sich mit je einer Kette an das Geländer des Geheges festgebunden.
Da sich die Personen der Form des stillen Prostests verschrieben hatten, verweigerten sie jegliche Kommunikation mit den Einsatzkräften. So kamen Sie der Aufforderung des Leiter des Tiergartens den Ort zu verlassen ebenso nicht nach, wie sie auch eine zugewiesene Versammlungsfläche außerhalb des Tiergartengeländes schweigend nicht annahmen.
Da der allgemeine Publikumsverkehr durch die Aktion kaum gestört wurde, entschied der Einsatzleiter nach Rücksprache mit dem Hausrechtsinhaber zunächst auf die Anwendung von Zwangsmittel (das gewaltsame Durchtrennen der Eisenketten) zu verzichten. Gegen 15:00 Uhr beendete die nicht angekettete Teilnehmerin ihren Protest und begab sich in polizeilichen Gewahrsam. Daraufhin wurde sie vorläufig festgenommen und wurde nach erfolgter Sachbearbeitung wieder entlassen.
Kurz vor Schließung des Tiergartens forderte die Polizei die Protestierenden erneut auf, die Ketten zu lösen und sich aus dem Tiergarten zu begeben. Sollten die Personen dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde die Feuerwehr die Ketten entfernen, was mit einer entsprechenden Kostenrechnung verbunden sei. Daraufhin lösten die fünf Personen gegen 18:45 Uhr selbst die Schlösser. Nach erfolgter Identitätsfeststellung und polizeilicher Sachbearbeitung wurden sie des Platzes verwiesen.
Die sechs Personen müssen sich nun wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs strafrechtlich verantworten. Zudem werden mögliche Verstöße gegen das Versammlungsrecht geprüft.
Erstellt durch: Michael Petzold
Gegen 12:00 Uhr teilten Mitarbeiter des Nürnberger Tiegartens der Polizei mit, dass sich vor einem Gehege mehrere Personen befinden, welche sich dort niederließen und Transparente mit sich führten. Beim Eintreffen der alarmierten Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost waren sechs Personen, zum Teil mit Transparenten ausgestattet, vor Ort feststellbar. Fünf der Protestierenden hatten sich mit je einer Kette an das Geländer des Geheges festgebunden.
Da sich die Personen der Form des stillen Prostests verschrieben hatten, verweigerten sie jegliche Kommunikation mit den Einsatzkräften. So kamen Sie der Aufforderung des Leiter des Tiergartens den Ort zu verlassen ebenso nicht nach, wie sie auch eine zugewiesene Versammlungsfläche außerhalb des Tiergartengeländes schweigend nicht annahmen.
Da der allgemeine Publikumsverkehr durch die Aktion kaum gestört wurde, entschied der Einsatzleiter nach Rücksprache mit dem Hausrechtsinhaber zunächst auf die Anwendung von Zwangsmittel (das gewaltsame Durchtrennen der Eisenketten) zu verzichten. Gegen 15:00 Uhr beendete die nicht angekettete Teilnehmerin ihren Protest und begab sich in polizeilichen Gewahrsam. Daraufhin wurde sie vorläufig festgenommen und wurde nach erfolgter Sachbearbeitung wieder entlassen.
Kurz vor Schließung des Tiergartens forderte die Polizei die Protestierenden erneut auf, die Ketten zu lösen und sich aus dem Tiergarten zu begeben. Sollten die Personen dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde die Feuerwehr die Ketten entfernen, was mit einer entsprechenden Kostenrechnung verbunden sei. Daraufhin lösten die fünf Personen gegen 18:45 Uhr selbst die Schlösser. Nach erfolgter Identitätsfeststellung und polizeilicher Sachbearbeitung wurden sie des Platzes verwiesen.
Die sechs Personen müssen sich nun wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs strafrechtlich verantworten. Zudem werden mögliche Verstöße gegen das Versammlungsrecht geprüft.
Erstellt durch: Michael Petzold
Quelle: Bayern